Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf der 14. Änderung des FNP für den B-Plan Nr. 2020-03 "Edeka an der Schlalacher Straße" und 2. Entwurf des B-Plan Nr. 2020-03

Treuenbrietzen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Treuenbrietzen

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Treuenbrietzen am 28.09.2020 ist der Beschluss gefasst worden, den Bebauungsplan Nr. 2020-03 „EDEKA an der Schlalacher Straße“ aufzustellen sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 "EDEKA an der Schlalacher Straße" vorzunehmen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2020-03 und den Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 01.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022 und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2020-03 und den 1. Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 wurde vom 04.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind nach Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 BauGB in beiden 2. Entwürfen eingeflossen. Angesichts der Änderungen und Ergänzungen gegenüber den beiden 1. Entwürfen wird für die 2. Entwürfe eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Behördenbeteiligung (Behörden, Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden) erforderlich.

Mit Beschluss vom 09.12.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung Treuenbrietzen den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2020-03 „EDEKA an der Schlalacher Straße“ sowie den 2. Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 beschlossen und für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 4a Absatz 3 BauGB bestimmt.

Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2020-03 "EDEKA an der Schlalacher Straße" und der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet Einzelhandel gemäß § 11 Absatz 2 und 3 BauNVO zu schaffen. Weitere Planungsziele sind:

·         Erhalt, Stärkung und weitere Entwicklung der raumordnerisch zugewiesenen Grundversorgungsfunktion für die Stadt Treuenbrietzen (Grundsatz G 3 LEP HR) und Funktion als Grundfunktionaler Schwerpunkt (Ziel Sachlicher Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ Havelland-Fläming).

·         Stärkung und weitere Entwicklung der Grundversorgungsfunktion in der Stadt Treuenbrietzen durch die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Vollsortimenters (nicht Discounters)

·         Stärkung und weitere Entwicklung der Nahversorgungsfunktion für den Nordosten der Kernstadt Treuenbrietzen durch die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittel-Vollsortimenters (nicht Discounters)

·         Sicherung einer geordneten städtebaulichen Innenentwicklung

·         Sicherung einer geordneten äußeren Erschließung durch Anbindung des Planvorhabens über die Schlalacher Straße

 Der Flächennutzungsplan der Stadt Treuenbrietzen stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2020-03 derzeit eine Landwirtschaftsfläche dar und ist im Zuge der Planung anzupassen.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 2020-03 „EDEKA an der Schlalacher Straße“ sowie zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 wird für beide 2. Entwürfe im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB durchgeführt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich von beiden 2. Entwürfen befindet sich nördlich der Stadt Treuenbrietzen, unmittelbar an der Schlalacher Straße. Er umfasst die derzeit intensiv genutzte Ackerfläche westlich des Kreuzungsbereiches Bundesfernstraße 2 / Schlalacher Straße. Der Standort ist nicht bebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 8/1, 8/2, 33/1 (teilweise), 448 (teilweise), und 463 (teilweise) der Flur 8 der Gemarkung Treuenbrietzen. Das Plangebiet wird im Norden durch die örtliche Bebauung der Schlalacher Straße, im Osten und Süden durch einen intensiv genutzten Acker und im Westen durch die Bundesfernstraße 2 sowie die Schlalacher Straße begrenzt.

Der Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2020-03.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,8 ha.

 Für die Kompensation der planungsbedingten Eingriffe wird eine Ersatzmaßnahme außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2020-03 „EDEKA an der Schlalacher Straße“ und der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 in der Gemarkung Schlenzer, Flur 4 auf dem Flurstück 86 vorgesehen, mit der 20.720 m² ackerbaulich genutzte Flächen in Extensivgrünland umgewandelt werden. Die Gemarkung Schlenzer ist ein Ortsteil der Gemeinde Niederer Fläming im Landkreis Teltow-Fläming im Land Brandenburg. Die Umsetzung dieser Ersatzmaßnahme durch den Vorhabenträger und eigentumsrechtliche Sicherung der Ersatzmaßnahmenfläche wird durch Vertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger gesichert.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 2020-03 „EDEKA an der Schlalacher Straße“ sowie der 2. Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan Nr. 2020-03 bestehend aus Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht (Stand: September 2024) und die ihnen zugrunde liegenden Gutachten und weiteren Unterlagen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB.

 Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit 

vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025.

 Die Unterlagen können gemäß § 4a Absatz 3 BauGB bzw. § 3 Absatz 2 BauGB während dieser Auslegungsfrist auf

§  der Internetseite der Stadt Treuenbrietzen unter www.geoportal-treuenbrietzen.de/auslegungen.php

§  dem zentralen Internetportal des Landes Brandenburg unter http://blp.brandenburg.de bzw. http://bauleitplanung.brandenburg.de

§  dem zentralen Planungsportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/edfc0a9b-a0dc-45fd-8fad-fb95f94ee8ee.

eingesehen und heruntergeladen werden.

Frau Gehricke
Stadt Treuenbrietzen
Bauverwaltung
Telefon: 033748.747.12
Email: D.Gehricke@Treuenbrietzen.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Plandokumente

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: