Entwurf Energieflächen Lindendorf, Gemeinde Lindendorf

Fichtenhöhe

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Amt Seelow Land

Die Gemeinde Lindendorf verfolgt das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und geeignete Flächen für die Nutzung regenerativer Energiequellen planungsrechtlich zu sichern. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit ergänzendem Batterie-Energiespeichersystem in den Gemarkungen Libbenichen und Dolgelin. Bereits dem Vorentwurf lag die Zielsetzung zugrunde, mehrere räumlich getrennte Teilflächen für die Nutzung als Energieflächen vorzubereiten.

Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Planung im weiteren Verfahren räumlich und fachlich konkretisiert. Die ursprünglich einbezogenen Flurstücke 198 und 568 der Gemarkung Libbenichen, Flur 1, sind nicht mehr Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Entwurf umfasst nunmehr die Flurstücke 594, 200 und 569 der Gemarkung Libbenichen sowie das Flurstück 227 der Gemarkung Dolgelin. Damit wurde der Geltungsbereich auf die Flächen reduziert, die im weiteren Verfahren tatsächlich planungsrechtlich gesichert werden sollen.

Ergänzend zur Freiflächen-Photovoltaikanlage ist innerhalb der Teilfläche B ein Batterie-Energiespeichersystem vorgesehen. Dieses dient der Zwischenspeicherung des erzeugten Solarstroms und der bedarfsgerechten Einspeisung in das Netz. Nach der vorliegenden AwSV-Sachverständigen-Stellungnahme bezieht sich der Speicherstandort auf das Flurstück 200 der Gemarkung Libbenichen. Das BESS ist damit funktionaler Bestandteil des Gesamtvorhabens.

Das Plangebiet liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Für die beabsichtigte Nutzung besteht daher ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient dazu, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen und die berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Amt Seelow-Land

Küstriner Str. 67

15306 Vierlinden

Denise Mettke

Tel.: 03346-804937

d.mettke@amt-seelow-land.de

Die Gemeinde Lindendorf verfolgt das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und geeignete Flächen für die Nutzung regenerativer Energiequellen planungsrechtlich zu sichern. Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit ergänzendem Batterie-Energiespeichersystem in den Gemarkungen Libbenichen und Dolgelin. Bereits dem Vorentwurf lag die Zielsetzung zugrunde, mehrere räumlich getrennte Teilflächen für die Nutzung als Energieflächen vorzubereiten.

Gegenüber dem Vorentwurf wurde die Planung im weiteren Verfahren räumlich und fachlich konkretisiert. Die ursprünglich einbezogenen Flurstücke 198 und 568 der Gemarkung Libbenichen, Flur 1, sind nicht mehr Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Entwurf umfasst nunmehr die Flurstücke 594, 200 und 569 der Gemarkung Libbenichen sowie das Flurstück 227 der Gemarkung Dolgelin. Damit wurde der Geltungsbereich auf die Flächen reduziert, die im weiteren Verfahren tatsächlich planungsrechtlich gesichert werden sollen.

Ergänzend zur Freiflächen-Photovoltaikanlage ist innerhalb der Teilfläche B ein Batterie-Energiespeichersystem vorgesehen. Dieses dient der Zwischenspeicherung des erzeugten Solarstroms und der bedarfsgerechten Einspeisung in das Netz. Nach der vorliegenden AwSV-Sachverständigen-Stellungnahme bezieht sich der Speicherstandort auf das Flurstück 200 der Gemarkung Libbenichen. Das BESS ist damit funktionaler Bestandteil des Gesamtvorhabens.

Das Plangebiet liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Für die beabsichtigte Nutzung besteht daher ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient dazu, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen und die berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Amt Seelow-Land

Küstriner Str. 67

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Denise Mettke

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d.mettke@amt-seelow-land.de

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