Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Neubau Edeka-Markt" der Stadt Rhinow gemäß § 13a BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt RhinowDie Stadtverordnetenversammlung Rhinow hat mit Beschluss-Nr. 137/24 vom 18.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau EDEKA-Markt“ in Rhinow beschlossen.
Ziel des o.g. Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO, dass die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes (Lebensmittelverbrauchsmarktes) mit etwa 1.500 m² Verkaufsfläche und dazugehörigen Stellplätzen ermöglicht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB. Es wird deshalb vom Umweltbericht und von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Für die Satzung muss die formelle Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Planfassung, Stand 18.11.2024, und den entsprechenden Anlagen liegt nunmehr vor und wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024 gebilligt. Ebenso wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Beschluss-Nr. 35/24 vom 12.12.2024 gefasst.
Derzeit ist das Gebiet als „Gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Für das geplante Vorhaben bedarf es für diesen Bereich einer Ausweisung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“.
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