Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau "Wohngebiet Am Bahndamm"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 6 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde HeideblickDie Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat in öffentlicher Sitzung am 29.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ gefasst.
In ihrer Sitzung am 03.11.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschlossen, auf Grund der Vielzahl von Bebauungsplänen das System der Nummerierung zur besseren Übersichtbarkeit umzustellen. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ wird nun unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm" geführt.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick am 03.11.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ in der Fassung vom 16.10.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Fachgutachten gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. I S. 189) m. W. v. 15.08.2025 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es wird des Weiteren gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde nicht verzichtet. Diese erfolgte in der Zeit 31.07.2023 bis 01.09.2023 bzw. mit Schreiben vom 20.07.2023.
Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.12.2025 bis 16.01.2026. Hier ergaben sich Erkenntnisse die zu einem zweiten Planentwurf führten.
Im zweiten Planentwurf des Bebauungsplans „Langengrassau - Wohngebiet Am Bahndamm“, mit der planungsrechtlichen Festsetzung eines dörflichen Wohngebietes wurden die Ergebnisse des ersten förmlichen Beteiligungsverfahrens in die Abwägung eingearbeitet.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in den folgenden Punkten überarbeitet:
- Kennzeichnung der Altablagerungsfläche im Westteil des Plangebietes und Festsetzung als private Grünfläche
- Anpassung der Festsetzung der Verkehrsflächen im Westteil des Plangebietes
- Verschiebung und Anpassung der Verkehrsfläche im Süden des Plangebietes
- Redaktionelle Anpassungen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick am 09.03.2026 den 2.Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ in der Fassung vom 26.02.2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Fachgutachten gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
E-Mailadresse: gemeinde@heideblick.de
Postanschrift: Gemeindeverwaltung Heideblick, -Bauamt-,
Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau
Fax: 035454 88188
Telefon: 035454 8810