Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB - 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10/2 "Leipziger Straße/Anhalter Straße" der Stadt Herzberg (Elster)

Herzberg (Elster)

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Herzberg (Elster) - BgA Freibad -

Die Stadt Herzberg (Elster) verfügt seit dem 09.07.2004 über eine rechtsverbindliche 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Leipziger Straße / Anhalter Straße“. Die Stadt beabsichtigt auf Antrag der privaten Grundstückseigentümer die in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 getroffenen Festsetzungen zu ändern und den Geltungsbereich in westlicher Richtung zu erweitern. Da es sich bei den Erweiterungsflächen um klargestellte Außenbereichsflächen handelt, ist eine Bebauung und Nutzung nicht möglich. Mit der Erweiterung sollen Teile der Flurstücke 791 und 81/7 dem bestehenden Mischgebiet zugeordnet werden. Des Weiteren sollen bestehende Festsetzungen geändert werden. Da mit der geplanten Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 die Grundzüge der Planung berührt werden, besteht ein Planungserfordernis im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 30.06.2022 die Aufstellung der Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Leipziger Straße / Anhalter Straße“ beschlossen.

Franziska Schäfer

Die Stadt Herzberg (Elster) verfügt seit dem 09.07.2004 über eine rechtsverbindliche 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Leipziger Straße / Anhalter Straße“. Die Stadt beabsichtigt auf Antrag der privaten Grundstückseigentümer die in der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 getroffenen Festsetzungen zu ändern und den Geltungsbereich in westlicher Richtung zu erweitern. Da es sich bei den Erweiterungsflächen um klargestellte Außenbereichsflächen handelt, ist eine Bebauung und Nutzung nicht möglich. Mit der Erweiterung sollen Teile der Flurstücke 791 und 81/7 dem bestehenden Mischgebiet zugeordnet werden. Des Weiteren sollen bestehende Festsetzungen geändert werden. Da mit der geplanten Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 die Grundzüge der Planung berührt werden, besteht ein Planungserfordernis im Regelverfahren gemäß § 8 BauGB.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 30.06.2022 die Aufstellung der Änderung und Erweiterung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10/2 „Leipziger Straße / Anhalter Straße“ beschlossen.

Franziska Schäfer

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