Bebauungsplan 075/20 "Nahversorgungsmarkt Berliner Straße/Kugelweg" - erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB zum 2. Entwurf

Werder (Havel)

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 6 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Werder

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel) hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 075/20 „Nahversorgungsmarkt Berliner Straße/Kugelweg“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. BSVV/0272/25).

Die zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in den 2. Entwurf eingeflossen. Es ergaben sich Anpassungsbedarfe in den zugrunde liegenden Gutachten, der Begründung sowie in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, die in den 2. Entwurf, Stand 30.09.2025, eingearbeitet sind.

Angesichts der Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem 1. Entwurf wird eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt und in Bezug auf die Änderungen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf sind in gelb hinterlegt.

Anlass und Ziel der Planung ist, den bestehenden Nahversorgungsstandort zu erhalten, zu stärken und weiter zu entwickeln. Geplant ist ein Ersatzneubau mit modernem, zukunftsfähigem Konzept am selben Standort und in diesem Zusammenhang eine Verkaufsflächenerweiterung auf max. 1.460 m².

bauplanung@werder-havel.de

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel) hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 075/20 „Nahversorgungsmarkt Berliner Straße/Kugelweg“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss Nr. BSVV/0272/25).

Die zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind nach Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in den 2. Entwurf eingeflossen. Es ergaben sich Anpassungsbedarfe in den zugrunde liegenden Gutachten, der Begründung sowie in den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, die in den 2. Entwurf, Stand 30.09.2025, eingearbeitet sind.

Angesichts der Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem 1. Entwurf wird eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt und in Bezug auf die Änderungen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf sind in gelb hinterlegt.

Anlass und Ziel der Planung ist, den bestehenden Nahversorgungsstandort zu erhalten, zu stärken und weiter zu entwickeln. Geplant ist ein Ersatzneubau mit modernem, zukunftsfähigem Konzept am selben Standort und in diesem Zusammenhang eine Verkaufsflächenerweiterung auf max. 1.460 m².

bauplanung@werder-havel.de

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