vorhabenbezogener Bebauungsplan "Ferienwohnanlage Neuhofer Weg" der Gemeinde Oberuckersee

Warnitz

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 62 Tage  

durchführende Organisation

Amt Gramzow

Mit Beschluss vom 05.06.2024 (Drucksache Nr. 0037/24) hat die Gemeinde Oberuckersee die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnanlage Neuhofer Weg“ beschlossen. 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Warnitz die Flurstücke 43 teilweise, 44/3, 44/4, 45 teilweise, 83 teilweise und 95 teilweise. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 14.271 m² (ca. 1,43 ha).

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnanlage Neuhofer Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle Neuhofer Weg zu einer Ferienwohnanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt zwischen der Ortslage Warnitz und dem Siedlungsteil Neuhof und um fasst die bebauten Flächen und angrenzenden Freiflächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle Neuhofer Weg 3 (Flurstücke 44/3 und 44/4) und Neuhofer Weg 4 (Flurstück 95), welche von der Ortsverbindungsstraße Neuhofer Weg aus über eine am südlichen Rand des Flurstücks 45 verlaufenden Zufahrtsweg erschlossen werden. 

Die Vorhabenträgerin ist Eigentümerin der Flurstücke 44/3, 44/4, 45 und 95 und beabsichtigt, die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle zu einer Ferienwohnanlage zu entwickeln.

Gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan ist vorgesehen, im westlichen Randbereich des Flurstücks 95 die Bebauungsstruktur der ursprünglich allseitig von Gebäuden umschlossene Hofanlage wiederherzustellen und in 3 Gebäuden Ferienwohnungen und in einem weiteren Gebäude Gästezimmer sowie Gemeinschaftsräume unterzubringen. Auf der Fläche, der sich östlich davon befindender Scheune wird eine Nutzung für Veranstaltungszwecke angestrebt.

Im Bereich der ebenfalls baulich vorgeprägten Flächen auf den Flurstücken 44/3 und 44/4 ist die Unterbringung von Räumen für die Verwaltung / Bewirtschaftung sowie einer Betriebswohnung vorgesehen.

Die Verkehrserschließung der Anlage soll weiterhin über den am südlichen Rand des Flurstücks 45 verlaufenden Zufahrtsweg erfolgen. Vorhandene Gehölzbestande sollen in größtmöglichem Umfang erhalten werden. Stellplätze und Erholungsflächen sollen außerhalb davon untergebracht werden.

In der Sitzung am 01.07.2026 wurde seitens der Gemeindevertretung Oberuckersee der Vorentwurf gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0049/26).

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnanlage Neuhofer Weg“ der Gemeinde Oberuckersee mit der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht (Stand Mai 2026) in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Amt Gramzow, Bau- und Ordnungsamt (Bauamt im Gebäude 2), Poststraße 25, 17291 Gramzow eingesehen werden. Weiterhin sind die Planunterlagen digital auf dieser Internetseite unter dem Reiter "Verwaltung & Politik" - "Bekanntmachungen" einzusehen bzw. hier im Planungsportal DiPlanung Brandenburg.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können sowohl digital als auch postalisch eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben können.

Frau Hanisch (zuständige Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung)

Bau- und Ordnungsamt

Poststraße 25

17291 Gramzow

hanisch@amtgramzow.de

039861 600 33

bzw. 

Dipl. - Ing. Georg Lahr- Eigen (zuständiger Planer)

Architekten + Stadtplaner
Motzstraße 59
10777 Berlin
architekt.lahr-eigen@gmx.de

030- 36412790 oder 0173 - 7201456

Mit Beschluss vom 05.06.2024 (Drucksache Nr. 0037/24) hat die Gemeinde Oberuckersee die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnanlage Neuhofer Weg“ beschlossen. 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Flur 1 der Gemarkung Warnitz die Flurstücke 43 teilweise, 44/3, 44/4, 45 teilweise, 83 teilweise und 95 teilweise. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 14.271 m² (ca. 1,43 ha).

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnanlage Neuhofer Weg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle Neuhofer Weg zu einer Ferienwohnanlage geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt zwischen der Ortslage Warnitz und dem Siedlungsteil Neuhof und um fasst die bebauten Flächen und angrenzenden Freiflächen der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle Neuhofer Weg 3 (Flurstücke 44/3 und 44/4) und Neuhofer Weg 4 (Flurstück 95), welche von der Ortsverbindungsstraße Neuhofer Weg aus über eine am südlichen Rand des Flurstücks 45 verlaufenden Zufahrtsweg erschlossen werden. 

Die Vorhabenträgerin ist Eigentümerin der Flurstücke 44/3, 44/4, 45 und 95 und beabsichtigt, die ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle zu einer Ferienwohnanlage zu entwickeln.

Gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan ist vorgesehen, im westlichen Randbereich des Flurstücks 95 die Bebauungsstruktur der ursprünglich allseitig von Gebäuden umschlossene Hofanlage wiederherzustellen und in 3 Gebäuden Ferienwohnungen und in einem weiteren Gebäude Gästezimmer sowie Gemeinschaftsräume unterzubringen. Auf der Fläche, der sich östlich davon befindender Scheune wird eine Nutzung für Veranstaltungszwecke angestrebt.

Im Bereich der ebenfalls baulich vorgeprägten Flächen auf den Flurstücken 44/3 und 44/4 ist die Unterbringung von Räumen für die Verwaltung / Bewirtschaftung sowie einer Betriebswohnung vorgesehen.

Die Verkehrserschließung der Anlage soll weiterhin über den am südlichen Rand des Flurstücks 45 verlaufenden Zufahrtsweg erfolgen. Vorhandene Gehölzbestande sollen in größtmöglichem Umfang erhalten werden. Stellplätze und Erholungsflächen sollen außerhalb davon untergebracht werden.

In der Sitzung am 01.07.2026 wurde seitens der Gemeindevertretung Oberuckersee der Vorentwurf gebilligt und zur Offenlage bestimmt (Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 0049/26).

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ferienwohnanlage Neuhofer Weg“ der Gemeinde Oberuckersee mit der Planzeichnung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht (Stand Mai 2026) in der Zeit vom 10.08.2026 bis einschließlich 11.09.2026 im Amt Gramzow, Bau- und Ordnungsamt (Bauamt im Gebäude 2), Poststraße 25, 17291 Gramzow eingesehen werden. Weiterhin sind die Planunterlagen digital auf dieser Internetseite unter dem Reiter "Verwaltung & Politik" - "Bekanntmachungen" einzusehen bzw. hier im Planungsportal DiPlanung Brandenburg.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese können sowohl digital als auch postalisch eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung unberücksichtigt bleiben können.

Frau Hanisch (zuständige Sachbearbeiterin in der Amtsverwaltung)

Bau- und Ordnungsamt

Poststraße 25

17291 Gramzow

hanisch@amtgramzow.de

039861 600 33

bzw. 

Dipl. - Ing. Georg Lahr- Eigen (zuständiger Planer)

Architekten + Stadtplaner
Motzstraße 59
10777 Berlin
architekt.lahr-eigen@gmx.de

030- 36412790 oder 0173 - 7201456

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: