frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans 01/2023 "Nahversorgungsstandort Straße des Friedens", Ortsteil Langerwisch mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans 01/2023

Langerwisch

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Michendorf

Anlass für die Planung sind die von einem Grundstücksentwickler in Zusammenarbeit mit der REWE-Markt GmbH geplante Modernisierung und Qualifizierung des Nahversorgungsstandortes an der Straße des Friedens 72/74 in Langerwisch. Im Rahmen der Modernisierung sollen

• der vorhandene alte Lebensmittelmarkt durch einen modernen Vollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche ersetzt werden,

• etwa 90 Parkplätze geschaffen werden,

• die Erschließung des Standortes verbessert werden und

• das Wohn-und Geschäftshaus an der Straße des Friedens 74 erhalten bleiben.

Da das derzeit geltende Planungsrecht (§ 34 BauGB) das Vorhaben nicht zulässt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten.

Die Auslegung wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Nr. 2/2025 am 5. Juni 2025 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Frau Hofmann, Tel.: 033205 / 598 62, E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Öffnungszeiten:

Dienstag von 9:00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Anlass für die Planung sind die von einem Grundstücksentwickler in Zusammenarbeit mit der REWE-Markt GmbH geplante Modernisierung und Qualifizierung des Nahversorgungsstandortes an der Straße des Friedens 72/74 in Langerwisch. Im Rahmen der Modernisierung sollen

• der vorhandene alte Lebensmittelmarkt durch einen modernen Vollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche ersetzt werden,

• etwa 90 Parkplätze geschaffen werden,

• die Erschließung des Standortes verbessert werden und

• das Wohn-und Geschäftshaus an der Straße des Friedens 74 erhalten bleiben.

Da das derzeit geltende Planungsrecht (§ 34 BauGB) das Vorhaben nicht zulässt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten.

Die Auslegung wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Michendorf Nr. 2/2025 am 5. Juni 2025 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Frau Hofmann, Tel.: 033205 / 598 62, E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Öffnungszeiten:

Dienstag von 9:00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.