Entwurf der 1. Änderung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Gemeinde Treplin
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt LebusEin Vorhabenträger für die Projektierung und den Bau von Windenergieanlagen (WEA) möchte im östlichen Teilbereich des Gemeindegebietes der Gemeinde Treplin drei WEA errichten. Das Umfeld des Plangebietes ist bereits durch mehrere WEA im Bestand geprägt. Insbesondere durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Treplin (sTFNP Windenergie) ist seit seiner Bekanntmachung bzw. Wirksamkeit im Jahr 2022 das Bauplanungsrecht für drei bereits bestehende Anlagen im Gemeindegebiet vorbereitet worden. Mit dem daraus entwickelten Bebauungsplan „Windpark Treplin“ besteht mithin verbindliches Bauplanungsrecht.
Der genannte Sachliche Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ soll für die Errichtung von drei weiteren WEA geändert werden.
Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Amt Lebus), Breite Straße 1, 15326 Lebus, Zimmer 118 zu den Sprechzeiten:
Montag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 033604 / 44565.