Bebauungsplan Nr. 11/1/24 "Energiestandort am Umspannwerk Ragow" der Stadt Lübbenau/Spreewald

Lübbenau/Spreewald

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 4 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Lübbenau/Spreewald

Ziel des Bebauungsplanes ist ein Sonder- und Gewerbegebiet zur geordneten städtebaulichen Entwicklung eines Energiestandortes, der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, insbesondere von Batteriespeicheranlagen mit einer Nennleistung ab 50 Megawatt festzusetzen und durch Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, Verkehrsflächen und städtebaulichen Ausgleichsflächen zu steuern. Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1 km².   Die Fläche befindet sich südlich der Gemeinde Ragow und grenzt östlich an die Berliner Chaussee (L 49), südlich an die Verbindungsstraße Krimnitz – Klein Radden und westlich an die Bundesautobahn 13 an.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11/1/24 „Gewerbegebiet am Umspannwerk Ragow“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 27. Dezember 2024 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht. In der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2026 wurde die Änderung des Verfahrenstitels in „Energiestandort am Umspannwerk Ragow“, sowie die Anpassung des Geltungsbereiches und die Offenlage des 1. Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen.

Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Zuge der Abwägung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Abwägung machten eine Überarbeitung des Planentwurfs erforderlich. Da die vorgenommenen Änderungen materielle Auswirkungen auf den Planinhalt haben, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes durchzuführen.

Bereich Stadtplanung der Stadt Lübbenau/Spreewald

Tel.: 03542 85 442

E-Mail: bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de

Ziel des Bebauungsplanes ist ein Sonder- und Gewerbegebiet zur geordneten städtebaulichen Entwicklung eines Energiestandortes, der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, insbesondere von Batteriespeicheranlagen mit einer Nennleistung ab 50 Megawatt festzusetzen und durch Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, Verkehrsflächen und städtebaulichen Ausgleichsflächen zu steuern. Der vorgesehene Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 1 km².   Die Fläche befindet sich südlich der Gemeinde Ragow und grenzt östlich an die Berliner Chaussee (L 49), südlich an die Verbindungsstraße Krimnitz – Klein Radden und westlich an die Bundesautobahn 13 an.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 04. Dezember 2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11/1/24 „Gewerbegebiet am Umspannwerk Ragow“ beschlossen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 27. Dezember 2024 im Amtsblatt der Stadt Lübbenau/Spreewald ortsüblich bekannt gemacht. In der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2026 wurde die Änderung des Verfahrenstitels in „Energiestandort am Umspannwerk Ragow“, sowie die Anpassung des Geltungsbereiches und die Offenlage des 1. Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen.

Die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und im Zuge der Abwägung berücksichtigt. Die Ergebnisse der Abwägung machten eine Überarbeitung des Planentwurfs erforderlich. Da die vorgenommenen Änderungen materielle Auswirkungen auf den Planinhalt haben, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes durchzuführen.

Bereich Stadtplanung der Stadt Lübbenau/Spreewald

Tel.: 03542 85 442

E-Mail: bauleitplanung@luebbenau-spreewald.de

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