Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ - Beteiligung zum Entwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 26 Tage  

Institution

Gemeinde Rangsdorf

VERANLASSUNG UND VERFAHREN

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung vom 18.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ beschlossen (BV/2020/218).

Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist sowohl die städtebauliche Ordnung als auch die Entwicklung im Ortszentrum zu sichern.

Der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans RA 15-1 umfasste 9,5 ha und wurde durch die Erweiterung um die südlichen Grünflächen auf eine Fläche von ca. 14,9 ha erweitert. Aufgrund des Beschlusses vom 28.02.2022 im Hauptausschuss der Gemeinde Rangsdorf (BV/2022/492) fand eine Änderung des Geltungsbereichs statt. Hierdurch wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Süden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Daraus resultierend beträgt die Größe des Plangebiets ca. 9,2 ha.

Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die planungsrechtlichen Festsetzungen der
- Flächen für Urbane Gebiete,
- Wohnbauflächen,
- Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche,
- Sicherung der Gemeinbedarfsfläche,
- Öffentlichen und privaten Grünflächen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ wurde im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf vom 04.09.2020 (18. Jahrgang / Nr. 25) ortsüblich bekanntgemacht.

Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
Telefon: +49 (0) 33708 236-91
Telefax: +49 (0) 33708 236-21
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de

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Entwurf des Bebauungsplans RA 15-1 „Südliche Seebadallee“

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