Bebauungsplan RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ - Beteiligung zum Entwurf
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 26 Tage –Institution
Gemeinde RangsdorfVERANLASSUNG UND VERFAHREN
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rangsdorf hat in ihrer Sitzung vom 18.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ beschlossen (BV/2020/218).
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes ist sowohl die städtebauliche Ordnung als auch die Entwicklung im Ortszentrum zu sichern.
Der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans RA 15-1 umfasste 9,5 ha und wurde durch die Erweiterung um die südlichen Grünflächen auf eine Fläche von ca. 14,9 ha erweitert. Aufgrund des Beschlusses vom 28.02.2022 im Hauptausschuss der Gemeinde Rangsdorf (BV/2022/492) fand eine Änderung des Geltungsbereichs statt. Hierdurch wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Süden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Daraus resultierend beträgt die Größe des Plangebiets ca. 9,2 ha.
Wesentliche Ziele des Bebauungsplans sind die planungsrechtlichen Festsetzungen der
- Flächen für Urbane Gebiete,
- Wohnbauflächen,
- Definition der Bebaubarkeit der rückwärtigen Siedlungsbereiche,
- Sicherung der Gemeinbedarfsfläche,
- Öffentlichen und privaten Grünflächen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes RA 15-1 „Südliche Seebadallee“ wurde im Amtsblatt der Gemeinde Rangsdorf vom 04.09.2020 (18. Jahrgang / Nr. 25) ortsüblich bekanntgemacht.
Herr Reder
Gemeinde Rangsdorf
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