Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ der Stadt Jüterbog. Beteiligung zum Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Jüterbog

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadtverwaltung Jüterbog

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 036 "Südliches Altstadtquartier" der Stadt Jüterbog.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 (Beschluss Nr. 2025/0064) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, dem artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2018), der Fledermaus- und Brutvogelkartierung (2021), der schalltechnischen Untersuchung (2024) sowie der Abwägung, gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3G für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Bisheriger Verfahrensablauf

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ wurde gemäß Beschluss-Nr. 2016/0081 vom 28.09.2016 gefasst.

Parallel dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ entwickelt (Beschluss-Nr. 2015/0162).

Am 30.06.2021 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (Beschluss Nr. 2021/0039) den städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ vom 19.01.2016 gemäß § 18 Absatz 3 des städtebaulichen Vertrages zu kündigen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 037 lag zwischen dem östlichen und dem westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“.

Zusammenführung von BP 036 und BP 037 und Entwicklung des Bebauungsplanentwurfs

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ wird mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ vereinigt, fortgeführt.

Vor der Zusammenführung beider Bauleitplanverfahren hat das Bauleitplanverfahren BP 036 den Vorentwurfsstand erreicht, während das Bauleitplanverfahren BP 037 den Entwurfsstand erreicht hatte.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 036 wurde vom 03. Juni bis einschließlich 05. Juli 2019 durchgeführt. Für den Bebauungsplan Nr. 037 erfolgte die frühzeitige Beteiligung öffentlicher Träger mit Schreiben vom 23.06.2016 sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 03. Juni bis 05. Juli 2016.

Die eingegangenen Stellungnahmen beider Bauleitplanverfahren wurden ausgewertet und in einer gemeinsamen Abwägungstabelle zusammengetragen. Die relevanten Informationen wurden im gemeinsamen Bebauungsplanentwurf übernommen.

Plangebiet

Das Plangebiet für den aktuellen Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ grenzt nördlich an der „Große Straße“, im Westen an dem „Heilig-Geist-Platz“, im Süd und Osten an der Straße „Hinter der Mauer“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine ca. 10 ha große Fläche der Jüterboger Altstadt.

Ion Costin
Stadtverwaltung Jüterbog I Bauamt
Mönchenkirchplatz 1, 14913 Jüterbog

Tel.: +49 3372 463369
Fax: +49 3372 463430
Mail: bauamt@jueterbog.de

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 036 "Südliches Altstadtquartier" der Stadt Jüterbog.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Jüterbog hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 (Beschluss Nr. 2025/0064) den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, dem artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2018), der Fledermaus- und Brutvogelkartierung (2021), der schalltechnischen Untersuchung (2024) sowie der Abwägung, gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3G für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze v. 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Bisheriger Verfahrensablauf

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ wurde gemäß Beschluss-Nr. 2016/0081 vom 28.09.2016 gefasst.

Parallel dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ entwickelt (Beschluss-Nr. 2015/0162).

Am 30.06.2021 beschloss die Stadtverordnetenversammlung (Beschluss Nr. 2021/0039) den städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ vom 19.01.2016 gemäß § 18 Absatz 3 des städtebaulichen Vertrages zu kündigen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 037 lag zwischen dem östlichen und dem westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“.

Zusammenführung von BP 036 und BP 037 und Entwicklung des Bebauungsplanentwurfs

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 037 „Einzelhandelsgebiet Große Straße“ wird mit dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ vereinigt, fortgeführt.

Vor der Zusammenführung beider Bauleitplanverfahren hat das Bauleitplanverfahren BP 036 den Vorentwurfsstand erreicht, während das Bauleitplanverfahren BP 037 den Entwurfsstand erreicht hatte.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 036 wurde vom 03. Juni bis einschließlich 05. Juli 2019 durchgeführt. Für den Bebauungsplan Nr. 037 erfolgte die frühzeitige Beteiligung öffentlicher Träger mit Schreiben vom 23.06.2016 sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 03. Juni bis 05. Juli 2016.

Die eingegangenen Stellungnahmen beider Bauleitplanverfahren wurden ausgewertet und in einer gemeinsamen Abwägungstabelle zusammengetragen. Die relevanten Informationen wurden im gemeinsamen Bebauungsplanentwurf übernommen.

Plangebiet

Das Plangebiet für den aktuellen Bebauungsplan Nr. 036 „Südliches Altstadtquartier“ grenzt nördlich an der „Große Straße“, im Westen an dem „Heilig-Geist-Platz“, im Süd und Osten an der Straße „Hinter der Mauer“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine ca. 10 ha große Fläche der Jüterboger Altstadt.

Ion Costin
Stadtverwaltung Jüterbog I Bauamt
Mönchenkirchplatz 1, 14913 Jüterbog

Tel.: +49 3372 463369
Fax: +49 3372 463430
Mail: bauamt@jueterbog.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.