Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des gesamtstädtischen Landschaftsplans
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 27 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Storkow (Mark) zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BbgNatSchAG zur Vorläufigen Fassung des gesamtstädtischen Landschaftsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufstellung für einen gesamtstädtischen Landschaftsplan beschlossen (Beschluss-Nr. 386/2022). Am 05.12.2024 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) die Vorläufige Fassung des Landschaftsplans (Fassung vom September 2024), im Folgenden als Vorentwurf bezeichnet, gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet/Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 Abs. 1 BbgNatSchAG bestimmt (Beschluss-Nr. BV/038/2024).
Der gesamtstädtische Landschaftsplan erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller zugehörigen Ortsteile. Er grenzt im Norden an das Amt Spreenhagen, nordöstlich an die Gemeinde Reichenwalde, im Osten an die Gemeinde Wendisch Rietz sowie an die Gemeinde Rietz-Neuendorf und die Gemeinde Tauche im Südosten. Im Süden schließt er an die Gemeinde Märkische Heide und das Amt Unterspreewald an, während im Westen die Gemeinde Münchehofe und die Gemeinde Heidesee angrenzen. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Landschaftsplans eine Fläche von etwa 182 km².
Der Landschaftsplan ist nach dem BNatSchG ein auf örtlicher Ebene vorgesehener Plan zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege. Er bildet nach § 11 BNatschG die ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan. Der Landschaftsplan gliedert sich in Text-, Karten- und Begründungsteil und enthält Darstellungen zum gegenwärtigen sowie zum angestrebten Zustand von Natur und Landschaft. Der angestrebte Zustand wird durch Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das Stadtgebiet von Storkow angegeben. Die Aufgabe des Landschaftsplans ist die Konkretisierung der überörtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Er dient somit als Grundlage des vorsorgenden Handelns für das Stadtgebiet und zeigt Erfordernisse und Maßnahmen auf, die dazu beitragen, die übergeordneten Ziele zu erreichen. Bei der Aufstellung des Landschaftsplans wurden die Ziele der Raumordnung (Regionalplan) beachtet und die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt. Der Landschaftsplan stellt die ökologischen Planungsgrundlagen und Bewertungsmaßstäbe dar und gibt somit einen Handlungsrahmen für die Siedlungsentwicklung. Die ökologischen Grundlagen werden in den Potenzialkarten schutzgutbezogen dargestellt. Die Maßnahmenvorschläge zum Schutz, zur Entwicklung und zur Pflege von Natur und Landschaft aus dem Vorentwurf des Landschaftsplanes werden in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes übernommen.
Zur Erörterung der Unterlagen und bei Rückfragen zum Vorentwurf des gesamtstädtischen Landschaftsplans stehen Ihnen von der Stadt Storkow (Mark) Herr Braun und vom Planungsbüro Schubert, das den Landschaftsplan erarbeitet, Frau Langula gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu lauten:
- Herr Dominik Braun (033678 / 68-413; braun@storkow.de); oder Bauamt der Stadt Storkow (Mark), Rudolf-Breitscheid-Straße 74, 15859 Storkow (Mark)
- Frau Reni Langula (03528 / 4196-1045; reni.langula@pb-schubert.de)