11. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinden des Amtes Templin-Land
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 17 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung TemplinDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 (DS-Nr.: 58/2026) beschlossen, die Entwürfe des Bebauungsplans „Gutshaus und Gutspark Herzfelde“ und der parallelen 11. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemeinden des Amtes Templin-Land auszulegen und parallel die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die denkmalgerechte Sicherung und nachhaltige touristische Entwicklung der Gutsanlage Herzfelde zu schaffen. Das Gutshaus soll als Wellnesshotel mit gastronomischen und gesundheitsbezogenen Angeboten reaktiviert, die historische Parkanlage wiederhergestellt und für die Öffentlichkeit erlebbar gemacht sowie die Anlage in denkmal- und landschaftsverträglichem Umfang durch ergänzende Gebäude und Nutzungen erweitert werden. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans stellt die hierfür erforderlichen Sonderbauflächen und ergänzenden Grünflächen im Parallelverfahren dar.
Stadtverwaltung Templin,
Fachbereich III – Kurstadtentwicklung
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