Bekanntmachung erneute Offenlage
Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Industriegebiet Schipkau-Schwarzheide“
Die Stadt Schwarzheide und die Gemeinde Schipkau haben gemeinsam auf der Suche nach geeigneten Flächen zur Deckung der Nachfrage die Fläche des Sonderlandeplatzes Schwarzheide-Schipkau als potentiellen Industriestandort identifiziert. Diese liegt anteilig auf dem Gemeindegebiet der Stadt Schwarzheide und der Gemeinde Schipkau.
Der Standort des ehemaligen Sonderlandeplatzes Schwarzheide/Schipkau eignet sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage direkt an der Autobahnabfahrt „Schwarzheide / Schipkau" der BAB A13, dem ausreichenden Abstand zu Wohnnutzungen und der unmittelbaren Nähe zur BASF Schwarzheide GmbH in besonderem Maße für eine gewerblich-industrielle Nutzung. Daher wird das Areal bereits seit Jahren landesplanerisch als Reservestandort für eine großgewerbliche Ansiedlung bewertet.
Der Planungsverband Schipkau-Schwarzheide - Verbandsvorsteher Herr Prietzel.
Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Industriegebiet Schipkau-Schwarzheide“
Erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
des 2. Entwurfs des Bebauungsplans „Industriegebiet Schipkau-Schwarzheide“