Bebauungsplan Nr. 33 "Wohngebiet Sedlitzer Bucht"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 64 Tage –durchführende Organisation
Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg -ZV LSBMit der Aufstellung des Bebauungsplans soll bauplanungsrechtlich die Voraussetzung für die Errichtung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ in der Sedlitzer Bucht geschaffen werden. Der Zweckverband Lausitzer Seenland und die Stadt beabsichtigen mit den angrenzenden Bebauungsplänen Nr. 21 und 25 eine Revitalisierung der brachliegenden ehemaligen Tagebauflächen mit einem Hafengebiet in Kombination mit Wohn- und touristischer Nutzung zu erzielen.
Der Bebauungsplan Nr. 21 „Sedlitzer Hafen“ ist seit 14.09.2021 rechtskräftig. Damit wurden wesentliche Voraussetzungen für die Entwicklung der touristischen Infrastruktur zur Vernetzung von Seerundwegen und Wasserwanderwegen geschaffen. Der Bebauungsplan Nr. 25 „Hotel am Sedlitzer Hafen“ soll die bauplanungs-rechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Hotels schaffen. In Kombination mit dem Bebauungsplan Nr. 33 „Wohngebiet Sedlitzer Bucht“ soll die Revitalisierung des nordwestlichen Ufers südlich der Ortslage Sedlitz komplettiert und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gebietes für Wohnen geschaffen werden.
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