Bebauungsplanentwurf Nr. 141-5A-1 "Entwicklungsbereich Krampnitz - Bundesstraße 2"
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Landeshauptstadt PotsdamDie ehemalige „Heeres Reit- und Fahrschule und Kavallerieschule Krampnitz“ ist ein Konversionsstandort im Potsdamer Norden.
Um eine geordnete und zusammenhängende städtebauliche Entwicklung der ehemaligen Kaserne zu gewährleisten, hat die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen, für dieses ca. 140 ha große Areal eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 05.06.2013, DS 13/SVV/0253). Die entsprechende Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs Krampnitz gemäß § 165 Abs. 6 BauGB ist am 30.10.2013 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam, Jahrgang 24, Nr. 15 ortsüblich bekannt gemacht worden, berichtigt am 28.11.2013 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam, Jahrgang 24, Nr. 16. Der Entwicklungsbereich Krampnitz umfasst neben der ehemaligen Kasernenanlage weitere Siedlungs-, Straßen- und Waldflächen im Umfeld der Kaserne.
In einem Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele Bebauungspläne aufzustellen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 wird schrittweise in Abhängigkeit zu den geplanten Umsetzungsschritten in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt.
Infolgedessen ist der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz – Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ aufgestellt worden. Der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Bebauungsplan ist am 06.03.2019 (DS 19/SW/0050) gefasst worden, bekanntgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam, Jahrgang 30, Nr. 6 vom 02.05.2019.
Zur städtebaulichen Ordnung im Sinne der Sicherung der Flächen für die übergeordnete verkehrliche Anbindung des Entwicklungsbereichs ist nach der weiteren Optimierung der ÖPNV-Erschließung sowie der Steigerung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Bundesstraße 2 / Finnische Allee die Aufstellung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 erforderlich. Dabei bildet die Erschließungsplanung die planerische Grundlage für die Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsflächen und damit die Erstellung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans Nr. 141-5A-1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5A-1 entfaltet damit eine planfeststellungsersetzende Wirkung nach § 17b Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), ihm kommt aber keine dem Planfeststellungsbeschluss vergleichbare Gestattungswirkung zu. Alle zeichnerischen und textlichen Festsetzungen haben ausschließlich planfeststellungsersetzende Inhalte, da der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 nur die Flächen für die bestehende und künftige Bundesstraße 2 umfasst.
Grundlagen für die im planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. 141-5A-1 festgesetzte Lage der Bundesstraße 2 sind im Wesentlichen die Lage der Bundestraße 2, das historische, denkmalgeschützte Erschließungssystem, das im Rahmen des Gutachterverfahrens „Eingangsbereich ehemalige Kaserne Krampnitz“ ausgewählte städtebaulich-verkehrliche Konzept für den Eingangsbereich zu der ehemaligen Kaserne von Müller Reimann Architekten mit der Freien Planungsgruppe Berlin und Weidinger Landschaftsarchitekten mit Stand 18.12.2015 sowie die nachfolgende weitere Konkretisierung der Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2.
In den Konkretisierungen der Erschließungsplanung, insbesondere mit den Anforderungen an eine leistungsfähige Anbindung des neuen Stadtquartiers durch den ÖPNV mit Straßenbahn und Bus auch als Umsteigepunkt, mussten die Knotenkonfigurationen für die Anbindungen der Finnischen und Schwedischen Allee angepasst und optimiert werden. Abweichend vom Konzept 2015 wird der Knotenpunkt Bundesstraße 2 / Finnische Allee nunmehr nicht als abknickende Hauptstraße geplant, sondern als Hauptverkehrsstraße mit einem Kurvenbereich. Die Verkehrsströme in und aus dem Gebiet werden als Einmündung geplant und mit Hilfe einer Lichtsignalanlage geregelt. Die mit der Planung verbundene Aufweitung der Bundesstraße 2 in Richtung der nördlichen Ortsteile dient einer separaten Busspur und der Ergänzung des Radweges und damit insbesondere der Optimierung des ÖPNV und des Radverkehrs.
Mit der nunmehr vorliegenden Planung kann das Stadtquartier Krampnitz sowohl für den MIV als auch den ÖPNV leistungsfähig über die Finnische und Schwedische Allee an die Bundesstraße 2 angebunden werden.
Im Ergebnis der Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB im September und Oktober 2023 wurden die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbericht bei gleichbleibenden Planungszielen insbesondere zu folgenden Punkten aktualisiert und/oder konkretisiert:
- Klarstellung der planfeststellungsersetzenden Wirkung des Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 nach § 17b Abs. 2 FStrG (unter anderem Kapitel A.2.4, B.3.2, C.1.1.1)
- Aktualisierung und Konkretisierung der Begründung im Allgemeinen sowie insbesondere zur Erschließungsplanung (Übernahme der Entwurfsplanung in die Begründung, unter anderem Kapitel B.2.1, B.2.2.3, B.2.3, B.3.2, H.3), zur Regenentwässerungskonzeption (Kapitel B.2.5) sowie zum Baumschutz / zur Pflanzkonzeption (unter anderem Kapitel B.3.5)
- Aktualisierung und Konkretisierung des Umweltberichts im Allgemeinen sowie insbesondere zum Alleenschutz / Baumschutz unter anderem Kapitel C.2.1.5, C.2.1.6, C.2.2.5, C.2.5.2, C.2.5.3), zum Klimaschutz (Kapitel C.1.2.2, C.2.2.4), zum Artenschutz (Aktualisierung der faunistischen Bestandserfassungen 2016 und 2024, Kapitel C.2.1.5, C.2.2.5), zur Regenentwässerungskonzeption und zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (Kapitel C.2.2.3) sowie zur Waldumwandlung (forstrechtliche Qualifizierung des Bebauungsplans, Kapitel C.2.2.8)
- Nachrichtliche Übernahme der Abgrenzung des Hochwasserrisikogebietes „Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10/20)“ mit einer Fläche von 58 m² oberhalb des Großen Grabens Krampnitz (Kapitel A.3.8.2, B.3.6.2, Planzeichnung)
- Übernahme der Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB (Kapitel E.2)
- Festsetzungen zur Pflanzung von Bäumen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Aufgrund dieser Änderungen wird eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Frau Frenz
Tel.: 0331-289 2528
Herr Neurohr
Tel.: 0331-289 2570
E-Mail: stadtraum-Nord@rathaus.potsdam.de
Internetlink: https://www.potsdam.de/de/Bauleitplanung