Bebauungsplan Nr. W 50 "Wustermark Ortsmitte: Hamburger Straße, Hoppenrader Allee, Brandenburger Straße"

Wustermark

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 32 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wustermark

Die Gemeinde Wustermark strebt eine Neugestaltung der Wustermarker Ortsmitte an. Der neu zu gestaltende Bereich stellt den Kern des Ortsteils dar. Er umfasst das Rathaus, die Gemeindebibliothek, eine Bankfiliale, Wohn- und Geschäftshäuser, gastronomische Angebote sowie das „Einkaufszentrum Wustermark“. Diese Nutzungen bilden zusammen den zentralen Versorgungsbereich (ZVB) „Wustermark Ortsmitte“. Die Neugestaltung umfasst insbesondere den Abriss des bestehenden Lebensmitteldiscounters an der Brandenburger Straße (Flurstück 888) und seine Angliederung an das Wohn- und Geschäftshaus des bestehenden Lebensmittelvollsortimenters. Für den Gebäudekomplex des Rathauses im nördlichen Bereich des Plangebietes soll die Möglichkeit für eine perspektivische Erweiterung durch Anbau geschaffen werden. Auf den südöstlich gelegenen Flurstücken (Flurstücke 1020, 1022 und 464/6) des Plangebietes soll mehrgeschossiger Wohnungsbau entstehen. Die innergebietlichen Verkehrs- und Freiflächen werden neu geordnet und in Teilen neugestaltet.

Zur Umgestaltung der Wustermarker Ortsmitte ist eine Änderung des geltenden Planrechts erforderlich: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4 „Wohngebiet an der Siedlung“ der Gemeinde Wustermark muss in einem Teilbereich geändert werden. Die Änderung soll durch die Aufstellung des qualifizierten B-Plans Nr. W 50 nach § 30 Abs. 1 BauGB erfolgen. Weiterhin soll Planrecht für die bislang unbeplanten Flächen an der Hamburger Straße geschaffen werden.

Gemeinde Wustermark

Hoppenrader Allee 1

14641Wustermark

Frau Schoor

E-Mail: gemeindeentwicklung@wustermark.de

Telefon: 033234/73-262

Die Gemeinde Wustermark strebt eine Neugestaltung der Wustermarker Ortsmitte an. Der neu zu gestaltende Bereich stellt den Kern des Ortsteils dar. Er umfasst das Rathaus, die Gemeindebibliothek, eine Bankfiliale, Wohn- und Geschäftshäuser, gastronomische Angebote sowie das „Einkaufszentrum Wustermark“. Diese Nutzungen bilden zusammen den zentralen Versorgungsbereich (ZVB) „Wustermark Ortsmitte“. Die Neugestaltung umfasst insbesondere den Abriss des bestehenden Lebensmitteldiscounters an der Brandenburger Straße (Flurstück 888) und seine Angliederung an das Wohn- und Geschäftshaus des bestehenden Lebensmittelvollsortimenters. Für den Gebäudekomplex des Rathauses im nördlichen Bereich des Plangebietes soll die Möglichkeit für eine perspektivische Erweiterung durch Anbau geschaffen werden. Auf den südöstlich gelegenen Flurstücken (Flurstücke 1020, 1022 und 464/6) des Plangebietes soll mehrgeschossiger Wohnungsbau entstehen. Die innergebietlichen Verkehrs- und Freiflächen werden neu geordnet und in Teilen neugestaltet.

Zur Umgestaltung der Wustermarker Ortsmitte ist eine Änderung des geltenden Planrechts erforderlich: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4 „Wohngebiet an der Siedlung“ der Gemeinde Wustermark muss in einem Teilbereich geändert werden. Die Änderung soll durch die Aufstellung des qualifizierten B-Plans Nr. W 50 nach § 30 Abs. 1 BauGB erfolgen. Weiterhin soll Planrecht für die bislang unbeplanten Flächen an der Hamburger Straße geschaffen werden.

Gemeinde Wustermark

Hoppenrader Allee 1

14641Wustermark

Frau Schoor

E-Mail: gemeindeentwicklung@wustermark.de

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