Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Treplin“ der Gemeinde Treplin
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Amt LebusDie Gemeinde Treplin beabsichtigt, durch die 1. Änderung des Bebauungsplans "Windpark Treplin" drei zusätzliche Sondergebiete "Windenergie" festzusetzen. Diese sollen dazu dienen, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von drei weiteren Windenergieanlage zu schaffen. Ferner sollen, um die verkehrliche und technische Erschließung aller Windenergieanlagen (neu geplante sowie bestehende WEA) zu sichern, festgesetzte Geh-, Fahr- und Leistungsrechte aus dem zugrundeliegenden Bebauungsplan (2019) teilweise gestrichen und mit der 1. Änderung neu festgesetzt werden.
Amt für Stadt- und Gemeindeentwicklung (Amt Lebus), Breite Straße 1, 15326 Lebus, Zimmer 118 zu den Sprechzeiten:
Montag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr – 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 033604 / 44565.