frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Michendorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

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Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Stellungnahme #1062

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Allgemein

Im FNP-Vorentwurf werden umfangreiche Wohngebiete geplant (z. B. in den OT Michendorf, Wilhelmshorst und Wildenbruch).

Die erforderliche Infrastruktur für einen derartigen Anstieg an Einwohnern ist im gesamten Gemeindegebiet nicht vorhanden.

- Die Erreichbarkeit der Ortsteile mit dem ÖPNV ist nicht ausreichend gegeben. Die Busse fahren nur stündlich und am Wochenende sogar noch seltener. Am Abend und am Wochenende ist die Erreichbarkeit gar nicht gegeben.

- Es fehlt an Einkaufs- und Dienstleistungsmöglichkeiten in allen OT außerhalb des OT Michendorf.

- Die ärztliche Versorgung insbesondere mit Fachärzten ist für den geplanten Anstieg an Einwohnern nicht gesichert.

- Eine weitere Bebauung zieht ein weiteres Absenken des Grundwasserspiegel nach sich und führt zu massiven Schäden an Vegetation und Umwelt.

- Jegliche, vor allem großflächige und umfangreiche neue Bebauung sollte daher auf ein Minimum reduziert werden.

- Die gewachsenen Siedlungsstrukturen der jeweiligen OT dürfen nicht zerstört werden.

OT Wildenbruch

- Durch die Verdichtung wird der Grünanteil verringert.

- Die umfangreichen neu geplanten Wohngebiete nördlich der Hauptstraße befinden sich teilweise im LSG und zudem in Trinkwasserschutzzonen.

- Es ist zu erwarten, dass der gewachsene Siedlungscharakter des OT durch intensive Verdichtung und Bebauung zerstört wird.

- Deshalb sollte eine weitere Bebauung des OT vermieden werden.

OT Michendorf

- Die geplante Wohnbaufläche zwischen Schmerberger Weg und Feldstraße bedeutet einen deutlichen Anstieg an Einwohnern.

- Die Erschließung/Zuwegung des Gebiets ist unklar.

- Der offene Siedlungscharakter des Gebiets wird zerstört.

- Deshalb sollte eine weitere Bebauung in dem Bereich vermieden werden.

- Die geplante Wohnbaufläche an der Schulstraße liegt teilweise im LSG.

- Die derzeitig vorhandene Grünfläche ist schützenswert.

- Die Planung als Wohnbebauung führt zu einer Schließung der bisher bebauten Flächen. Es ist davon auszugehen, dass zumindest die nördlich der Schulstraße liegende und als Grünfläche verbleibende Fläche künftig ebenfalls zur Bebauung vorgesehen wird.

- Daher sollte auf die Verdichtung und Bebauung an der Schulstraße verzichtet werden.

- Das geplante Gewerbegebiet südlich der Raststätte Michendorf an der A10 wird der Region Grundwasser entziehen.

- Die derzeitige Waldfläche liegt im LSG und ist aus Umwelt-, Klima- und Lärmgründen schützenswert.

- Das Abholzen des Waldes in dem geplanten Umfang ist aus o. g. Gründen bedenklich.

- Hinzu kommen ein erhöhter Lärmpegel und Luftverschmutzung, u. a. aufgrund von ansteigendem Verkehr.

- Die Zuwegung des Gebiets ist unklar. Bereits jetzt sind die Durchfahrt der B2 unter der A10 und die Auffahrt zur A10 Engstellen. Insbesondere bei Stau auf den umliegenden Autobahnen kann der Verkehr bereits jetzt nicht abfließen.

- Das Gewerbegebiet sollte vermieden werden.

- Die geplante Fläche „Solar“ nördlich der A10 sollte aus der Planung entfernt werden.

- Die Versiegelung einer naturnahen Fläche ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht zu befürworten.

- Sinnvoller wäre die Nutzung von bereits versiegelten Flächen (Gebäudedächer oder Lärmschutzwände) für Solaranlagen.

OT Wilhelmshorst

- Durch die vorliegenden Planungen wird der Siedlungscharakter des OT zerstört.

- Der derzeitig hohe Grünanteil der Grundstücke ist bereits durch aktuelle Bebauungen akut gefährdet. Die Entfernung von Bäumen, die den OT auszeichnen, schreitet mit jeder Baumaßnahme stark voran.

- Dies hat nachweisbare negative Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohner, auf Umwelt, Klima und die gesamte Region.

- Deshalb ist jeder Eingriff in den Ortscharakter durch neue Wohngebiete zu vermeiden.

- Die „Ortsmitte Wilhelmshorst“ (An der Aue/Peter-Huchel-Chaussee) sollte aus der Nutzung „Mischnutzung“ entfernt werden. Eine Bebauung ist nach einer Umfrage von Einwohnern nicht befürwortet worden.

- Sinnvoller wäre eine Nutzung als Grünanlage, Spielplatz oder ähnliches.

- Die geplante Wohnbaufläche „Am Waldrand“ liegt außerhalb der Siedlung im LSG.

- Die derzeitig vorhandene Vegetation ist schützenswert.

- Die Fläche ist naturnah und sollte aufgrund des Arten- und Biotopschutzes nicht bebaut werden.

- Eine Planung von höherem Grünanteil ist nicht vorgesehen und deshalb abzulehnen.

- Die Erschließung kann nur über die Straße „An der Aue“ oder den „Michendorfer Weg“ erfolgen. Beides würde Ausbaumaßnahmen erfordern, die durch die Anwohner der beiden Straßen zu tragen wären. Das bedeutet unzumutbare Härten.

- Lärm und Luftverschmutzung (z. B. durch motorisierte Fahrzeuge) werden deutlich zunehmen und beeinflussen den gesamten OT negativ.

- Die Wohn- und Lebensqualität des Ortes wird durch das geplante Wohngebiet negativ beeinträchtigt. Der gewachsene Siedlungscharakter einschließlich des hohen Grünanteils der Grundstücke des OT wird zerstört.

- Eine Bebauung des Areals soll nicht erfolgen.

- Die geplante Wohnbaufläche „Alte Gärtnerei“ liegt im LSG.

- Die derzeitige Nutzung ist schützenswert.

- Es befinden sich Kleingärten auf dem Areal. Die weitere Nutzung als Erholungsfläche ist beizubehalten.

- Die Fläche gilt als sozialer Treffpunkt für die Pächter der Flächen.

- Von der Nutzung als Kleingärten geht eine geringe Belastung von Lärm aus.

- Durch die Nutzung als Kleingärten wird der Siedlungscharakter des OT beibehalten.

- Auch der hohe Grünanteil des OT wird beibehalten.

- Bei einer Wohnbebauung des Gebiets wird der Grünanteil des OT verringert, z. B. aufgrund der erforderlichen Zuwegungen.

- Lärm und Luftverschmutzung (z. B. durch motorisierte Fahrzeuge) werden deutlich zunehmen und beeinflussen den gesamten OT negativ.

- Die Wohn- und Lebensqualität des Ortes wird durch das geplante Wohngebiet negativ beeinträchtigt. Der gewachsene Siedlungscharakter einschließlich des hohen Grünanteils der Grundstücke des OT wird zerstört.

- Eine Bebauung des Areals soll nicht erfolgen.

Stellungnahme #1061

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich gehe hiermit in Widerspruch zu Ihrem Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche , angrenzend an die Feldstraße / Upstall usw. Die Fläche des geplanten Bauvorhabens zerstört den dörflichen Charakter und die anbindende Feldstraße ,welche für manche Autofahrer jetzt schon als Rennstrecke genutzt wird , wird dann , in Folge dessen nicht mehr Tragfähig und zumutbar für die bestehenden Anwohner der Feldstraße , bei denen in einigen Häusern schon jetzt die Teller klappern beim vorbeirasen. Muss erst ein Kind totgefahren werden ? Die bestehenden Geschwindigkeitbegrenzungen auf der Feldstraße sind für den "Alten Fritzen " . Sie funktionieren GAR NICHT !

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

Stellungnahme #1060

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

FNP WH 1 du WH 2 – Alte Gärtnerei und Am Waldrand: Eine Chance für Wilhelmshorst

Als Bürger von Wilhelmshorst begrüße ich die im Entwurf des Flächennutzungsplans vorgeschlagene Schaffung eines Wohngebiets im Westen unserer Gemeinde. Damit wird eine sinnvolle Erweiterung der schon bestehenden Siedlungsstruktur geschaffen. Wer die Flächen schon einmal selbst gesehen hat, weiß um die heutige doch sehr zersiedelt, provisorisch und zufällig wirkende Nutzung durch Kleingebäude. Dies ist wirklich keine naturnahe Idylle. Eine städtebaulich anspruchsvolle Lösung an dieser Stelle wäre daher ein Gewinn. Wenn wir unsere Gemeinde wirklich weiterentwickeln wollen, kann eben auch nicht alles so bleiben, wie es ist. Und eine Wohnbebauung an dieser Stelle ist meiner Meinung nach ein absolut stimmiger Schritt, um zum Beispiel jungen Familien die Möglichkeit zu bieten, sich in Wilhelmshorst ein Zuhause zu schaffen.

Stellungnahme #1059

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich lehne sämtliche Planungen ab.

Natur-und Tierschutz sollte vorrangig bedacht werden.

Stellungnahme #1058

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gemeindemitglieder , zu der von Ihnen im Vorentwurf eines neuen Flächennutzungsplanes, als Wohnbaufläche erhebe ich hiermit meinen Widerspruch . Worum geht es der Gemeinde eigentlich ? Geht es darum, für ihre Bürger den dörflichen Wohncharakter des" Dorfes Michendorf " zu erhalten und Ihre Umgebung , oder geht es darum ," das Michendorfer Neue Rathaus " zu finanzieren . Um noch eine zusätzliche Wohnbaufläche zu erstellen, gibt es für Michendorf und Umgebung, mit Sicherheit noch weitere , gut durchdachte Möglichkeiten , zum Beispiel ,: Ortseingang Michendorf . Michendorf ist im Laufe der letzten 30 Jahre zu einem Bürgerzuwachs von 4000 zu ca.14000 Bürger gewachsen . Verschönern wir doch lieber unser " DORF" in dem wir etwas für die Bürger tun , welche fleißig ihre Steuern und Abgaben , für Michendorf zahlen ,,damit es ihren Charakter behält und nicht zugepflastert wird ! PS: In eigener Sache :

Stellungnahme #1057

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf Bereich „Wohnbaufläche Feldstr./Schmerberger Str./Am Upstall – MD-3“

Hiermit nehme ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf. Betroffen sind insbesondere die Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauflächen auf folgenden Flurstücken:

Gemarkung Michendorf, Flur 3, Flurstücke 57/7, 64/8, 67, 68, 72/2, 75, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1174, 1350

Begründung der Einwände:

1.  Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs:

-    Flächen dienen als Weide und Futterproduktion

-    Verlagerung o. Umstrukturierung des Betriebs nicht wirtschaftlich u. praktisch realisierbar

-    Einkommen und Arbeitsplätze wären dauerhaft gefährdet

-    Ersatzflächen in vergleichbarer Lage und Qualität stehen nicht zur Verfügung

-    Irreversibler Verlust fruchtbarer Böden: Sparsamer Umgang mit Boden nach §1a BauGB nicht nachvollziehbar

2.  Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur

-    Zusätzliche Kosten für Anwohner durch mögliche Erschließung- u. Sanierungsmaßnahmen (Straßen, Kanalisation, Erschließung)

-    Verkehrserhöhung: höhere Lärm- und Abgasbelastung für bestehende Wohnbevölkerung

-    Überlastung bestehender Straßen/Entwässerung/sozialen Einrichtungen

-    Erhebliche Folgekosten für kommunale Infrastruktur

-    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: offene Landschaften und Dorfstrukturen dauerhaft verloren

3.  Auswirkungen auf Umwelt und Klima

-    Biodiversitäts- und Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere, Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts

-    Erhöhte Bodenversiegelung: Regenwasser kann nicht mehr versickern, keine Grundwasserneubildung, höherer Oberflächenabfluss, Wasserrückhalt in der Landschaft fehlt

-    Verlust Grünflächen: keine CO²-Bindung, Kühlung der Umgebung fehlt, Zunahme Hitzeinseln und Beeinträchtigung des lokalen Mikroklimas

-    versiegelte Flächen lassen sich nicht in fruchtbaren Boden zurückführen

-    Auswirkungen stehen im Widerspruch zu kommunalen und übergeordneten Klima-, Umwelt- u. Nachhaltigkeitszielen

4.  Planungsrechtliche und formale Bedenken

-    Innenentwicklungspotentiale nicht ausreichend geprüft und transparent dargestellt (§1 Abs. 5, §1a Abs. 2 BauGB)

-    Landwirtschaftliche Belange nicht angemessen berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)

-    Nutzungskonflikte sowie Infrastruktur- und Umweltfolgen nicht ausreichend bilanziert

-    unzureichende Abwägung öffentlicher und privater Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB

Forderungen:

1.     Herausnahme der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus der geplanten Wohnbauentwicklung

2.     Vollständige, nachvollziehbare und transparente Prüfung aller Innerentwicklungs-potentiale

3.     Ergänzung des Umweltberichts um quantitative Flächen- und Umweltfolgen

4.     Darstellung und Minimierung der finanziellen Belastung für bestehenden Anwohner durch Sanierungs- oder Erschließungskosten

5.     Transparente Darstellung aller geprüften Alternativen im Sinne von Boden-, Klima- und Ressourcenschutz

Ich bitte darum, diese Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren vollumfänglich zu berücksichtigen und in der Abwägung nachvollziehbar zu behandeln.

Stellungnahme #1056

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf Bereich „Wohnbaufläche Feldstr./Schmerberger Str./Am Upstall – MD-3“

Hiermit nehme ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf. Betroffen sind insbesondere die Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauflächen auf folgenden Flurstücken:

Gemarkung Michendorf, Flur 3, Flurstücke 57/7, 64/8, 67, 68, 72/2, 75, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1174, 1350

Begründung der Einwände:

1.  Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs:

-    Flächen dienen als Weide und Futterproduktion

-    Verlagerung o. Umstrukturierung des Betriebs nicht wirtschaftlich u. praktisch realisierbar

-    Einkommen und Arbeitsplätze wären dauerhaft gefährdet

-    Ersatzflächen in vergleichbarer Lage und Qualität stehen nicht zur Verfügung

-    Irreversibler Verlust fruchtbarer Böden: Sparsamer Umgang mit Boden nach §1a BauGB nicht nachvollziehbar

2.  Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur

-    Zusätzliche Kosten für Anwohner durch mögliche Erschließung- u. Sanierungsmaßnahmen (Straßen, Kanalisation, Erschließung)

-    Verkehrserhöhung: höhere Lärm- und Abgasbelastung für bestehende Wohnbevölkerung

-    Überlastung bestehender Straßen/Entwässerung/sozialen Einrichtungen

-    Erhebliche Folgekosten für kommunale Infrastruktur

-    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: offene Landschaften und Dorfstrukturen dauerhaft verloren

3.  Auswirkungen auf Umwelt und Klima

-    Biodiversitäts- und Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere, Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts

-    Erhöhte Bodenversiegelung: Regenwasser kann nicht mehr versickern, keine Grundwasserneubildung, höherer Oberflächenabfluss, Wasserrückhalt in der Landschaft fehlt

-    Verlust Grünflächen: keine CO²-Bindung, Kühlung der Umgebung fehlt, Zunahme Hitzeinseln und Beeinträchtigung des lokalen Mikroklimas

-    versiegelte Flächen lassen sich nicht in fruchtbaren Boden zurückführen

-    Auswirkungen stehen im Widerspruch zu kommunalen und übergeordneten Klima-, Umwelt- u. Nachhaltigkeitszielen

4.  Planungsrechtliche und formale Bedenken

-    Innenentwicklungspotentiale nicht ausreichend geprüft und transparent dargestellt (§1 Abs. 5, §1a Abs. 2 BauGB)

-    Landwirtschaftliche Belange nicht angemessen berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)

-    Nutzungskonflikte sowie Infrastruktur- und Umweltfolgen nicht ausreichend bilanziert

-    unzureichende Abwägung öffentlicher und privater Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB

Forderungen:

1.     Herausnahme der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus der geplanten Wohnbauentwicklung

2.     Vollständige, nachvollziehbare und transparente Prüfung aller Innerentwicklungs-potentiale

3.     Ergänzung des Umweltberichts um quantitative Flächen- und Umweltfolgen

4.     Darstellung und Minimierung der finanziellen Belastung für bestehenden Anwohner durch Sanierungs- oder Erschließungskosten

5.     Transparente Darstellung aller geprüften Alternativen im Sinne von Boden-, Klima- und Ressourcenschutz

Ich bitte darum, diese Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren vollumfänglich zu berücksichtigen und in der Abwägung nachvollziehbar zu behandeln.

Stellungnahme #1055

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Hiermit nehme ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf. Diese Stellungnahme bezieht sich auf das geplante Gewerbegebiet MD-5 und möchte darauf hinweisen dass das Gebiet, wie durch sie selbst festgestellt (siehe Anhang), nicht geeignet ist als Gewerbegebiet zu dienen.

Begründung für den Einwand:

  1. Auswirkung auf Umwelt und Klima

    • Verlust von massiver Waldfläche

    • Biodiversitäts- und Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere, Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts

    • Erhöhte Bodenversiegelung: Regenwasser kann nicht mehr versickern, keine Grundwasserneubildung, höherer Oberflächenabfluss, Wasserrückhalt in der Landschaft fehlt, was zu einer erhöhten Waldbrandgefahr führen kann

    • Verlust von Grünflächen: keine CO²-Bindung, Kühlung der Umgebung fehlt, Zunahme von Hitzeinseln und Beeinträchtigung des lokalen Mikroklimas

    • versiegelte Flächen lassen sich nicht in fruchtbaren Boden zurückführen

    • Auswirkungen stehen im Widerspruch zu kommunalen und übergeordneten Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen

    • Brutstätte und Rückzugsstätte für geschützte Arten (z.b. mehrere Vögel- und Fledermausarten)

  2. Planungsrechtliche Bedenken:

    • Nutzungskonflikt: Sie stellen selber dar, dass es sich um eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet handelt.

    • Bisherige Gewerbeflächen haben noch ungenutztes Potential (siehe Anhang Screenshot 2026-02-15 131712)

    • Gewerbeflächen führen nicht zwangsläufig zur gewünschten Ansiedlung neuer Bewohner, da Pendelverkehr möglich ist

    • Widerspruch zum Wunsch nach dem "Leben im Grünen"

    • Welches Interesse sollte hier für eine Firma bestehen, wenn Sie selbst dem Gebiet keine vorteilhafte Verkehrsanbindung attestieren ( siehe Anhang Screenshot 2026-02-15 125852.png)

    • Sie sind an die Planung eines Gewerbegebiets Nordwestlich des Seddiner Bahnhofs beteiligt und geben als Stadt hier in der Presse Auskünfte, nun wollen Sie im Alleingang ohne die anderen Gemeinden auch noch ein weiteres Gewerbegebiet südöstlich des Bahnhofs planen? Führt dies nicht zu einem Kannibalisierungseffekt der anderen, bestehenden Gewerbegebiete, sowie dem, mit den anderen Gemeinden, geplanten Gewerbegebiet?

Stellungnahme #1054

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Nachtrag zu Stellungnahme #1007:

Auf dem Grundstück, auf dem sich das Waldstück befindet, sind bereits 600m² Bauland. Die Umwidmung des Waldgebietes hat somit keinerlei Mehrwert. Das Bauland befindet sich direkt an der Straße. Der Wald bietet einen Rückzugsort für verschiedenen Tiere, unter anderem Fledermäuse. 600m² reichen für ein 1-2 Familienhaus völlig aus, so dass hier eine Vergrößerung der Fläche für Wohngebiet keinen Sinn ergibt.

Stellungnahme #1053

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Hiermit nehme ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Paragraf 3 Abs.1 BauGB Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf. Betroffen sind insbesondere die Umwidmung von landwirtschaftlichen genutzten Flächen in Wohnbauflächen auf folgenden Flurstücken: Gemarkung Michendorf Flur 3, Flurstücke 57/7, 64/8, 67,68,72/2, 75,86,87,88,89,90,91092,1042,1043,1044,1045,1046,1047,1048,1049,1174,1350