frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Michendorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

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Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans rege ich an, die Flurstücke 19/1, 19/2, 19/3 und 19/4 in der Flur 3 der Gemarkung Langerwisch mit einer Gesamtfläche von rund 0,9 Hektar als Potenzialfläche für zukünftige kommunale Entwicklungen zu berücksichtigen.

Die genannten Flurstücke liegen unmittelbar an der Bahntrasse und sind durch ihre Lage infrastrukturell vorbelastet. Die Flächen weisen eine besondere Lagequalität auf, da sie aus Richtung Wilhelmshorst direkt an die dortige Haupterschließungsstraße angebunden und damit funktional gut erreichbar sind.

Diese Lagewirkung spricht dafür, die Flächen nicht ausschließlich ortsteilbezogen zu betrachten, sondern als potenziell gemeindeweit relevante Entwicklungsfläche einzuordnen. Ziel ist ausdrücklich nicht die Festlegung einer konkreten Nutzung oder eine kurzfristige Umsetzung, sondern die langfristige Sicherung kommunaler Handlungsspielräume im Sinne einer vorausschauenden Planung.

Neben ökologischen Aufwertungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Pufferfunktionen entlang der Bahntrasse können solche Lagen perspektivisch auch für robuste gemeinwohlorientierte Nutzungen wie Sport oder Freizeit in Betracht kommen, insbesondere wenn dadurch Nutzungskonflikte in sensiblen Wohnlagen vermieden werden können.

Ich bitte daher zu prüfen, ob die genannten Flurstücke im Flächennutzungsplan als Potenzialfläche dargestellt oder zumindest nicht durch eine abschließende Festlegung dauerhaft von zukünftigen kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden können.