frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Michendorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

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Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Stellungnahme #1040

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit reiche ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB folgende Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf ein.

Die Flächen MD3 und MD5 wurden bereits als konfliktreich eingestuft. In beiden Gebieten nisten ab dem Frühjahr viele Vogelarten (unter anderem der Specht, Habicht, Bussard) man sollte diesen Lebensraum aufrecht erhalten, da sie unter Naturschutz stehen.

Des Weiteren gibt es in der Gegend einige Imker die auf eine natürliche Blühwiesen angewiesen sind um diese entsprechend zu schützen.

Die große Fläche im Gebiet Feldstr., Schmerberger Straße und Am Upstall dient als Kaltluftentstehungsgebiet für den gesamten Ort. Wir reden immer von Klimaerwärmung, da sollte gerade solch ein Gebiet erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #1039

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Hiermit legen wir Einspruch für das geplante Wohnungsbau Vorhaben in Wildenbruch Potsdamerstr ein da dies doch nicht mit der Natur vereinbar ist und Biotope zerstört würden und unzähle tiere die da wohnen ihr Zuhause verlieren vom Grünspecht, Dachs, Fuchs und viele weitere Tierarten die ihr Zuhause in dem Wald gefunden haben....

Desweiteren gibt es deutlich bessere Standorte in der Gemeinde oder besser (wenn es sein muss) gesagt es reicht doch auch mal anstatt immer mehr zu bauen sollte man lieber den alten Dorfcharm erhalten anstatt zu zertören wie es ja in Michendorf schon passiert is wo kein Zusammenhalt und den leuten in der Gemeinde ist weil alle sich fremd sind usw....den damit geht auch viel charm vom Dorf abhanden für immer und vlt solltet ihr mit den Leuten mal persönlich sprechen die direkt da bestroffen sind anstatt so eine online schei...e womit alte leute nicht klar kommen...

Bitte handelt mal im Sinne der Bürger das zeigt größe

Mfg

Stellungnahme #1037

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Möglichkeit zur Beteiligung am aktuellen Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans.

Aus meiner Sicht sollte sich das Leitbild der zukünftigen baulichen Entwicklung der Gemeinde Michendorf noch stärker an der schienengebundenen Infrastruktur orientieren und sich auf die Entwicklung zentraler Orte beschränken. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gibt diese Entwicklungsrichtung vor und definiert die Ortsteile Michendorf und Wilhelmshorst als Gestaltungsraum Siedlung (Z 5.6 Absatz 1).

Damit bildet der Gestaltungsraum Siedlung den festgelegten Schwerpunkt für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen in Berlin und im Berliner Umland (Siedlungsstern). Nach diesem Prinzip ist die bauliche Entwicklung in den Ortsteilen Michendorf und Wilhelmshorst zu priviligieren, in den anderen Ortsteilen ist die bauliche Entwicklung entschieden zu diskriminieren.

Dementsprechend sollten die in der Entwurfsfassung des FNP vorgeschlagenen Änderungsflächen, die zukünftig einer baulichen Nutzung zugeführt werden, ausschließlich im Gestaltungsraum Siedlung des LEP HR liegen. Folglich sollten die außerhalb liegenden Änderungsflächen zurückgenommen werden.

Begründung:

Im LEP HR sind die Gründe für diese Konzentrationswirkung ausführlich dargelegt. Sie soll insbesondere dazu beitragen, eine weitere Zersiedlung einzudämmen. Die bereits vorhandene disperse Siedlungsstruktur/ Zersiedelung (siehe z.B. Wildenbruch) führt zu einer hohen Nutzungsrate des mobilisierten Individualverkehrs, der die Lebens- und Umweltqualität in den betroffenen und den umliegenden Ortsteilen erheblich beeinträchtigt. Kurz gesagt: Jeder, der außerhalb eines mit Schienenverkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Ärzten erschlossenen Gebietes lebt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit jedes dieser Ziele mit einem Pkw ansteuern. Die Pkw-Nutzung belastet die übrigen Ortsteile/ Lärm/ Lebensqualität/ Sicherheit/ usw. .

Zudem möchte ich die Aufstellung eines grün- und freiraumplanerischen Konzeptes für die Gemeinde Michendorf anregen. Hieraus können sich sowohl grün- und freiraumplanerischen Belange für die weitere Flächennutzungsplanung ergeben (z.B. als Ausgleich zur geplanten Verdichtung), als auch übergeordnete konzeptionelle Ansätze zur zukünftigen Freiraumentwicklung im Gemeindegebiet.

Vielen Dank und beste Grüße,

Stellungnahme #1035

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erhebe ich Einwendungen gegen die im Vorentwurf des Flächennutzungsplans vorgesehene Ausweisung der Fläche im OT Michendorf – Feldstraße / Schmerberger Straße (Fläche MD-3) als Wohnbaufläche.

Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB)

Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dies setzt voraus, dass sämtliche abwägungserheblichen Belange vollständig ermittelt, zutreffend bewertet und angemessen gewichtet werden. Vorliegend bestehen erhebliche Zweifel, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Umwelt- und Klimabelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a Abs. 3 BauGB)

Die Planung berührt in besonderem Maße die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB. Bereits die dem Vorentwurf beigefügte Umweltprüfung stuft die Bebauung der Fläche MD-3 als umweltfachlich „konfliktreich“ ein. Das Plangebiet übernimmt wesentliche Funktionen für den Biotop- und Artenschutz, den lokalen Klimahaushalt sowie den Wasserhaushalt. Es handelt sich um ein Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion sowie um eine Fläche mit hoher Grundwasserneubildungsrate. Diese Funktionen sind standortgebunden und nicht gleichwertig kompensierbar. Eine Bebauung würde zu erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima sowie Flora und Fauna führen und widerspricht damit § 1a Abs. 3 BauGB.

Bodenschutz und Flächensparen (§ 1a Abs. 2 BauGB)

Die Inanspruchnahme bislang unversiegelter, landwirtschaftlich genutzter Flächen der Fläche MD-3 verstößt gegen den Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Fruchtbare Böden sind eine nicht erneuerbare Ressource. Ihre dauerhafte Versiegelung ist nur dann zulässig, wenn zwingende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen und keine zumutbaren Alternativen bestehen. Eine nachvollziehbare, ergebnisoffene Alternativenprüfung, insbesondere im Hinblick auf Innenentwicklung und Nachverdichtung, ist dem Vorentwurf bislang nicht zu entnehmen. Dies begründet ein erhebliches Abwägungsdefizit.

Belange der Landwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)

Durch die geplante Wohnbauflächenausweisung werden die Belange der Landwirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB erheblich beeinträchtigt. Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen schwächt bestehende Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Grundlage und reduziert zugleich die regionale Nahrungsmittelproduktion und Wertschöpfung. Diese Belange sind abwägungserheblich und dürfen nicht pauschal hinter allgemeinen Wohnbauinteressen zurückgestellt werden.

Klimaschutz und Klimaanpassung (§ 1 Abs. 5 Satz 2, § 1a Abs. 5 BauGB)

Die Planung widerspricht zudem den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nach § 1 Abs. 5 Satz 2 sowie § 1a Abs. 5 BauGB. Der Verlust von Grün- und Freiflächen mindert die CO₂-Bindungsfähigkeit, verstärkt lokale Hitzeentwicklungen und erhöht infolge zusätzlicher Bodenversiegelung die Risiken durch Starkregenereignisse. Die Ausweisung der Fläche MD-3 als Wohnbaufläche steht damit im Spannungsverhältnis zu den gesetzlichen Zielvorgaben einer klimagerechten Bauleitplanung.

Gesellschaftliche und infrastrukturelle Auswirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 und 4 BauGB)

Die zusätzliche Bebauung fördert Zersiedelung, erhöht Verkehrsaufkommen und Energieverbrauch und führt zu steigenden Infrastruktur- und Folgekosten für die Gemeinde. Gleichzeitig geht der ländliche Charakter des Ortsteils unwiederbringlich verloren.

Abwägungsfehler und Forderung

In der Gesamtschau besteht die konkrete Gefahr eines Abwägungsfehlers im Sinne der Rechtsprechung, insbesondere eines Abwägungsdefizits sowie einer Abwägungsdisproportionalität. Die erheblichen ökologischen, landwirtschaftlichen und klimatischen Belange der Fläche MD-3 werden gegenüber den verfolgten städtebaulichen Entwicklungszielen nicht angemessen gewichtet.

Ich fordere daher, die Wohnbaufläche Michendorf – Feldstraße / Schmerberger Straße (Fläche MD-3) im weiteren Verfahren nicht weiterzuverfolgen, eine vertiefte und ergebnisoffene Alternativenprüfung vorzunehmen und den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zum Schutz von Boden, Klima, Wasser und Landwirtschaft Rechnung zu tragen.

Ich bitte um Berücksichtigung dieser Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren sowie um Information über das Ergebnis der Abwägung.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #1034

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich Bedenken zu dem neuen Flächennutzungsplan an. Sie möchten die Flächen MD 5 und MD 3 umwandeln lassen, die eine hohe Grundwasserneubildung haben. Der Seddiner See, Herthasee und der Dorfteich trocknen seit Jahren immer mehr aus. Die Gemeinde will dagegen ankämpfen, dann sollten Sie wichtige Flächen nicht weiter versiegeln, somit ist die Neubildung von Grundwasser gefährdet.

Des Weiteren haben wir bereits mehrere Gewerbegebiete die überhaupt nicht genutzt werden, da muss man nicht unnötig ein Biotop und Artenschutzfläche platt machen.

Der Reitplatz im Gebiet Feldstr., Schmerberger Straße und Am Upstall wäre hier bei auch gefährdet, da nach meinem Wissen die Emissionswerte nicht eingehalten werden können. Der Reitplatz besteht bereits seit Jahrzehnten und sollte auf jeden fall als Erholungs- bzw. Freizeitstätte erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #1033

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

hiermit reiche ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB folgende Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf ein.

1. Verkehrssicherheit an der Potsdamer Straße / Teltower Straße

Entlang der Potsdamer Straße, insbesondere im Bereich des Bahnausgangs in Richtung Teltower Straße, ist täglich eine große Zahl von Schüler*innen zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs. Aus meiner Sicht ist es daher zwingend erforderlich, dass der geplante Ausbau der Potsdamer Straße mit einer durchgängigen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h einhergeht.

Unverständlich ist, warum auf einem Teil der Potsdamer Straße bereits jetzt Tempo 30 gilt, während ausgerechnet im besonders sensiblen Abschnitt am Bahnausgang in Richtung Teltower Straße weiterhin schneller gefahren werden darf. Ich rege an, hier eine einheitliche Tempo‑30‑Regelung für den gesamten Abschnitt einschließlich der Kreuzung Potsdamer Straße / Teltower Straße festzusetzen. Eine solche Regelung würde die Schulwegsicherheit deutlich erhöhen, Unfälle vorbeugen und die Aufenthaltsqualität im Bereich der Ortsmitte verbessern.

2. Busführung über die Ladestraße und Anbindung der neuen Ortsmitte

Im Zuge der Neustrukturierung und Entwicklung der neuen Ortsmitte sollte der öffentliche Nahverkehr so geführt werden, dass er diesen Bereich bestmöglich erschließt. Ich rege ausdrücklich an, den Busverkehr über die Ladestraße zu führen.

Eine Busführung über die Ladestraße hätte mehrere Vorteile:

  • Entlastung der Potsdamer Straße vom Durchgangs‑ und Busverkehr.

  • Verbesserung der Erreichbarkeit der neuen Ortsmitte für alle, insbesondere für Menschen ohne Auto, Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.

  • Stärkung der Funktion der geplanten Fußgängerbrücke, die erst dann ihren vollen Nutzen entfaltet, wenn der neue Ortskern auch tatsächlich mit dem ÖPNV angebunden ist.

Ich bitte daher darum, die ÖPNV‑Erschließung der neuen Ortsmitte über die Ladestraße planerisch zu prüfen und vorzusehen.

3. Konsequente Berücksichtigung von Natur‑ und Klimaschutz

Ich halte es für wesentlich, dass sämtliche Baumaßnahmen und Planungen im Rahmen des neuen Flächennutzungsplans stringent im Einklang mit Natur‑ und Klimaschutz erfolgen. Dies bedeutet insbesondere:

  • sparsamer und schonender Umgang mit Flächen und Böden,

  • Erhalt und Stärkung von Grün‑ und Freiräumen,

  • Beachtung klimaökologischer Funktionen (z. B. Frischluftschneisen, Regenwasserrückhalt, Verschattung),

  • Priorität für klima‑ und naturschonende Verkehrslösungen (ÖPNV, Fuß‑ und Radverkehr).

Vor dem Hintergrund der bereits spürbaren Klimafolgen sowie der von der Gemeinde beschlossenen Klimaschutz‑ und Nachhaltigkeitsziele bitte ich, alle geplanten Maßnahmen – insbesondere im Bereich der Potsdamer Straße und der neuen Ortsmitte – an diesen Leitlinien zu messen und entsprechend anzupassen.

Stellungnahme #1032

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 

§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erhebe ich Einwendungen gegen die im Vorentwurf des Flächennutzungsplans vorgesehene Ausweisung der Fläche im OT Michendorf – Feldstraße / Schmerberger Straße (Fläche MD-3) als Wohnbaufläche.

Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB)

Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dies setzt voraus, dass sämtliche abwägungserheblichen Belange vollständig ermittelt, zutreffend bewertet und angemessen gewichtet werden. Vorliegend bestehen erhebliche Zweifel, dass diese Anforderungen erfüllt sind.

Umwelt- und Klimabelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7, § 1a Abs. 3 BauGB)

Die Planung berührt in besonderem Maße die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB. Bereits die dem Vorentwurf beigefügte Umweltprüfung stuft die Bebauung der Fläche MD-3 als umweltfachlich „konfliktreich“ ein. Das Plangebiet übernimmt wesentliche Funktionen für den Biotop- und Artenschutz, den lokalen Klimahaushalt sowie den Wasserhaushalt. Es handelt sich um ein Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Bedeutung für die klimatische Ausgleichsfunktion sowie um eine Fläche mit hoher Grundwasserneubildungsrate. Diese Funktionen sind standortgebunden und nicht gleichwertig kompensierbar. Eine Bebauung würde zu erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima sowie Flora und Fauna führen und widerspricht damit § 1a Abs. 3 BauGB.

Bodenschutz und Flächensparen (§ 1a Abs. 2 BauGB)

Die Inanspruchnahme bislang unversiegelter, landwirtschaftlich genutzter Flächen der Fläche MD-3 verstößt gegen den Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB. Fruchtbare Böden sind eine nicht erneuerbare Ressource. Ihre dauerhafte Versiegelung ist nur dann zulässig, wenn zwingende Gründe des Allgemeinwohls vorliegen und keine zumutbaren Alternativen bestehen. Eine nachvollziehbare, ergebnisoffene Alternativenprüfung, insbesondere im Hinblick auf Innenentwicklung und Nachverdichtung, ist dem Vorentwurf bislang nicht zu entnehmen. Dies begründet ein erhebliches Abwägungsdefizit.

Belange der Landwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)

Durch die geplante Wohnbauflächenausweisung werden die Belange der Landwirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB erheblich beeinträchtigt. Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen schwächt bestehende Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Grundlage und reduziert zugleich die regionale Nahrungsmittelproduktion und Wertschöpfung. Diese Belange sind abwägungserheblich und dürfen nicht pauschal hinter allgemeinen Wohnbauinteressen zurückgestellt werden.

Klimaschutz und Klimaanpassung (§ 1 Abs. 5 Satz 2, § 1a Abs. 5 BauGB)

Die Planung widerspricht zudem den Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nach § 1 Abs. 5 Satz 2 sowie § 1a Abs. 5 BauGB. Der Verlust von Grün- und Freiflächen mindert die CO₂-Bindungsfähigkeit, verstärkt lokale Hitzeentwicklungen und erhöht infolge zusätzlicher Bodenversiegelung die Risiken durch Starkregenereignisse. Die Ausweisung der Fläche MD-3 als Wohnbaufläche steht damit im Spannungsverhältnis zu den gesetzlichen Zielvorgaben einer klimagerechten Bauleitplanung.

Gesellschaftliche und infrastrukturelle Auswirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 und 4 BauGB)

Die zusätzliche Bebauung fördert Zersiedelung, erhöht Verkehrsaufkommen und Energieverbrauch und führt zu steigenden Infrastruktur- und Folgekosten für die Gemeinde. Gleichzeitig geht der ländliche Charakter des Ortsteils unwiederbringlich verloren.

Abwägungsfehler und Forderung

In der Gesamtschau besteht die konkrete Gefahr eines Abwägungsfehlers im Sinne der Rechtsprechung, insbesondere eines Abwägungsdefizits sowie einer Abwägungsdisproportionalität. Die erheblichen ökologischen, landwirtschaftlichen und klimatischen Belange der Fläche MD-3 werden gegenüber den verfolgten städtebaulichen Entwicklungszielen nicht angemessen gewichtet.

Ich fordere daher, die Wohnbaufläche Michendorf – Feldstraße / Schmerberger Straße (Fläche MD-3) im weiteren Verfahren nicht weiterzuverfolgen, eine vertiefte und ergebnisoffene Alternativenprüfung vorzunehmen und den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches zum Schutz von Boden, Klima, Wasser und Landwirtschaft Rechnung zu tragen.

Ich bitte um Berücksichtigung dieser Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren sowie um Information über das Ergebnis der Abwägung.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #1031

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Existenzgefährdung des landwirtschaftliches Betriebes,

Negative Auswirkungen auf Umwelt und Natur

Stellungnahme #1030

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Wir als Anwohnerinnen und Anwohner im ländlichen Raum sprechen uns deutlich gegen die Bebauung freier Grünflächen aus. Gerade das Leben auf dem Land zeichnet sich durch offene Landschaften, Natur, Ruhe und den besonderen Charakter einer gewachsenen Dorfstruktur aus. Diese Qualitäten möchten wir bewahren. Freie Grünflächen sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Landschaftsbildes, sondern auch Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Besonders unsere ortsansässigen Imkerinnen und Imker sehen die geplanten Eingriffe mit großer Sorge. Die Bienen und andere Bestäuber sind auf naturnahe Flächen angewiesen, um ausreichend Nahrung und geeignete Lebensbedingungen zu finden. Eine Bebauung würde diese empfindlichen Ökosysteme erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus tragen Grünflächen wesentlich zum Klima- und Umweltschutz bei, sie verbessern die Luftqualität und dienen als natürliche Rückzugsorte für Mensch und Natur. Wir wünschen uns, dass unser Ort seinen ländlichen Charakter behält und nicht durch weitere Versiegelung und Bebauung an Identität verliert. Entwicklung sollte verantwortungsvoll und nachhaltig erfolgen – unter Berücksichtigung von Natur, Landwirtschaft und dem Erhalt unserer Lebensqualität. Daher fordern wir, die bestehenden Grünflächen zu schützen und alternative Lösungen zu prüfen, die den dörflichen Raum respektieren und bewahren.

Stellungnahme #1029

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Hallo liebe Gemeindeverwaltung Michendorf,

Ich möchte zum Vorentwurf des Flächennutzungsplan "Wohnbaufläche Feldstr./Schmerberger Str./ Am Upstall -MD-3" Stellung nehmen.

Ich befürworte die Errichtung eines neuen Wohnbaugebietes an der geplanten Stelle, da die Fläche dafür gut geeignet ist und unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen das öffentliche Interesse bei weitem überwiegt. Es wäre durch die Schaffung von neuem Wohnraum ein großer Gewinn für die Gemeinde und ist auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Belastungen für Einzelne und für die Natur eine richtige und angemessene Entscheidung.