frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Michendorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Michendorf

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Die Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch. 

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.

Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.

Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.

Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann

Fachbereich Bauen

Gemeinde Michendorf

Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf

Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50

E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

Stellungnahme #1052

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Hiermit nehme ich Stellung zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf.

Durch die neu ausgewiesenen Flächen würde die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima stark beeinträchtigt werden. Bereits seit Jahren besteht im Sommer tagsüber Bewässerungsverbot, zahlreiche Brunnen mussten tiefer gesetzt werden. Durch weiterer engflächige Bebauung würde der Boden mehr versiegelt werden und der Grundwasserspiegel weiter sinken.

Zusätzlich ist die bestehende Infrastruktur bereits jetzt bis aufs äußerste ausgereizt. Weitere Menschenmassen könnte Michendorf nicht managen. Sei es auf Straßen, aber auch in sozialen Einrichtungen. Die Lärm- und Abgasbelästigung würde noch mehr steigen.

Desweiteren würden durch die Bebauung Existenzen zerstört werden, geschützten Tierarten ihr Lebensraum genommen und das ländliche Bild Michendorfs zerstört werden.

Stellungnahme #1051

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Bestürzung habe ich vom geplanten Abriss des Pferdehofs in unserem Dorf erfahren. Hiermit möchte ich meine deutliche Ablehnung dieses Vorhabens zum Ausdruck bringen.

Der Pferdehof ist weit mehr als nur ein Grundstück mit Stallungen. Er ist ein wichtiger Lebensraum für Tiere, die dort artgerecht gehalten und versorgt werden. Ein Abriss würde bedeuten, dass dieser gewachsene Lebensraum zerstört und die Tiere aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden.

Darüber hinaus ist der Hof ein bedeutender sozialer Treffpunkt für Kinder, Jugendliche und Familien. Viele Kinder verbringen dort ihre Freizeit, lernen den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren und erleben prägende Momente, die sie ein Leben lang begleiten. Gerade in einer Zeit, in der naturnahe Erfahrungsräume immer seltener werden, ist ein solcher Ort von unschätzbarem Wert.

In unserem Dorf gibt es ohnehin nur wenige Grünflächen und naturnahe Bereiche. Mit dem Abriss des Pferdehofs würde erneut ein Stück Natur verschwinden. Dies würde nicht nur das Ortsbild negativ verändern, sondern auch die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich beeinträchtigen.

Ich bitte Sie daher eindringlich, die Entscheidung zum Abriss zu überdenken und alternative Lösungen zu prüfen, die sowohl den Erhalt des Pferdehofs als auch mögliche andere Interessen berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #1050

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich wünsche keine Bebauung der Fläche.

Es sollen keine Hitzeinseln entstehen. Es soll natürliche Fläche erhalten bleiben.

CO2 senke statt weitere Versiegelungsflächen.

Es sollen weiterhin Flächen für Pferde sowie vorhandenes Mikroklima verbleiben.

Stellungnahme #1049

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit möchte ich mich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf beteiligen.

Ich spreche mich gegen eine Aufnahme der Flächen MD-3 und MD-5 in eine engere Planung zur Bebauung aus.

Die Flächen MD3 und MD5 sind bereits im Vorentwurf des Umweltberichtes als konfliktreich bzw. sehr konfliktreich eingestuft.

Freie Grünflächen sind ein wichtiger Bestandteil des Landschaftsbildes und auch Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eine Bebauung würde diese Ökosysteme erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus tragen Grünflächen wesentlich zum Klima- und Umweltschutz bei, sie verbessern die Luftqualität und dienen als natürliche Rückzugsorte für einheimische Tier- und Pflanzenarten.

Im Bereich des Planungsgebietes MD-3 leben viele verschiedene (u.a. auch geschützte) Tierarten. Ihre Existenz wird bei Bebauung gefährdet werden. Hier jagen verschiedene Greifvogelarten und es gibt eine Fledermauspopulation. Es leben hier mehrere verschiedene Spechtarten, Eulen, Käuzchen und viele Singvögelarten.

Desweiteren sehe ich ein verkehrstechnisches Problem: weder die Schmerberger Straße noch die Straßen Am Upstall und Feldstraße sind als Zufahrten für ein Wohngebiet dieser Größe ausgelegt und geeignet.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf das Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030 verweisen: „Der Schutz von Natur und Landschaft sichert ein gesundes Lebensumfeld und ist Basis der Gemeindeentwicklung.“

Stellungnahme #1047

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich denke, Michendorf wurde in den letzten Jahren genug entwickelt, behutsam hin oder her.

Zu Stoßzeiten gibt es bereits lange Staus, im Berufsverkehr oft von der Autobahn bis in den Ort.

Zur Rush hour sind die Supermärkte bereits überfüllt und es gibt oft keine Parkplätze mehr.

Es wird jährlich über den angespannten Grundwasserspiegel berichtet und ich denke, da müssen nicht noch mehr Baugebiete ausgerufen werden.

Ich denke, Michendorf sollte jetzt zur Ruhe kommen dürfen, es gibt schon genug offene Baustellen.

Leider lässt sich die Stellungnahme nur anonym versenden und auch die Angabe einer E-Mail-Adresse für eine Rückmeldung scheitert.

Stellungnahme #1045

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf Bereich „Wohnbaufläche Feldstr./Schmerberger Str./Am Upstall – MD-3“

Hiermit nehme ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf. Betroffen sind insbesondere die Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauflächen auf folgenden Flurstücken:

Gemarkung Michendorf, Flur 3, Flurstücke 57/7, 64/8, 67, 68, 72/2, 75, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1174, 1350

Begründung der Einwände:

1.  Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs:

-    Flächen dienen als Weide und Futterproduktion

-    Verlagerung o. Umstrukturierung des Betriebs nicht wirtschaftlich u. praktisch realisierbar

-    Einkommen und Arbeitsplätze wären dauerhaft gefährdet

-    Ersatzflächen in vergleichbarer Lage und Qualität stehen nicht zur Verfügung

-    Irreversibler Verlust fruchtbarer Böden: Sparsamer Umgang mit Boden nach §1a BauGB nicht nachvollziehbar

2.  Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur

-    Zusätzliche Kosten für Anwohner durch mögliche Erschließung- u. Sanierungsmaßnahmen (Straßen, Kanalisation, Erschließung)

-    Verkehrserhöhung: höhere Lärm- und Abgasbelastung für bestehende Wohnbevölkerung

-    Überlastung bestehender Straßen/Entwässerung/sozialen Einrichtungen

-    Erhebliche Folgekosten für kommunale Infrastruktur

-    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: offene Landschaften und Dorfstrukturen dauerhaft verloren

3.  Auswirkungen auf Umwelt und Klima

-    Biodiversitäts- und Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere, Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts

-    Erhöhte Bodenversiegelung: Regenwasser kann nicht mehr versickern, keine Grundwasserneubildung, höherer Oberflächenabfluss, Wasserrückhalt in der Landschaft fehlt

-    Verlust Grünflächen: keine CO²-Bindung, Kühlung der Umgebung fehlt, Zunahme Hitzeinseln und Beeinträchtigung des lokalen Mikroklimas

-    versiegelte Flächen lassen sich nicht in fruchtbaren Boden zurückführen

-    Auswirkungen stehen im Widerspruch zu kommunalen und übergeordneten Klima-, Umwelt- u. Nachhaltigkeitszielen

4.  Planungsrechtliche und formale Bedenken

-    Innenentwicklungspotentiale nicht ausreichend geprüft und transparent dargestellt (§1 Abs. 5, §1a Abs. 2 BauGB)

-    Landwirtschaftliche Belange nicht angemessen berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)

-    Nutzungskonflikte sowie Infrastruktur- und Umweltfolgen nicht ausreichend bilanziert

-    unzureichende Abwägung öffentlicher und privater Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB

Forderungen:

1.     Herausnahme der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus der geplanten Wohnbauentwicklung

2.     Vollständige, nachvollziehbare und transparente Prüfung aller Innerentwicklungs-potentiale

3.     Ergänzung des Umweltberichts um quantitative Flächen- und Umweltfolgen

4.     Darstellung und Minimierung der finanziellen Belastung für bestehenden Anwohner durch Sanierungs- oder Erschließungskosten

5.     Transparente Darstellung aller geprüften Alternativen im Sinne von Boden-, Klima- und Ressourcenschutz

Ich bitte darum, diese Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren vollumfänglich zu berücksichtigen und in der Abwägung nachvollziehbar zu behandeln.

P.S.: M.E. ist es nicht gewollt, über diese Webseite eine Stellungnahme abzugeben, da sie dysfunktional ist bei den Kontaktdaten.

Stellungnahme #1044

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf Bereich „Wohnbaufläche Feldstr./Schmerberger Str./Am Upstall – MD-3“

Hiermit nehme ich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf. Betroffen sind insbesondere die Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Wohnbauflächen auf folgenden Flurstücken:

Gemarkung Michendorf, Flur 3, Flurstücke 57/7, 64/8, 67, 68, 72/2, 75, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1174, 1350

Begründung der Einwände:

1.  Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs:

-    Flächen dienen als Weide und Futterproduktion

-    Verlagerung o. Umstrukturierung des Betriebs nicht wirtschaftlich u. praktisch realisierbar

-    Einkommen und Arbeitsplätze wären dauerhaft gefährdet

-    Ersatzflächen in vergleichbarer Lage und Qualität stehen nicht zur Verfügung

-    Irreversibler Verlust fruchtbarer Böden: Sparsamer Umgang mit Boden nach §1a BauGB nicht nachvollziehbar

2.  Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur

-    Zusätzliche Kosten für Anwohner durch mögliche Erschließung- u. Sanierungsmaßnahmen (Straßen, Kanalisation, Erschließung)

-    Verkehrserhöhung: höhere Lärm- und Abgasbelastung für bestehende Wohnbevölkerung

-    Überlastung bestehender Straßen/Entwässerung/sozialen Einrichtungen

-    Erhebliche Folgekosten für kommunale Infrastruktur

-    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes: offene Landschaften und Dorfstrukturen dauerhaft verloren

3.  Auswirkungen auf Umwelt und Klima

-    Biodiversitäts- und Lebensraumverlust für Pflanzen und Tiere, Beeinträchtigung des ökologischen Gleichgewichts

-    Erhöhte Bodenversiegelung: Regenwasser kann nicht mehr versickern, keine Grundwasserneubildung, höherer Oberflächenabfluss, Wasserrückhalt in der Landschaft fehlt

-    Verlust Grünflächen: keine CO²-Bindung, Kühlung der Umgebung fehlt, Zunahme Hitzeinseln und Beeinträchtigung des lokalen Mikroklimas

-    versiegelte Flächen lassen sich nicht in fruchtbaren Boden zurückführen

-    Auswirkungen stehen im Widerspruch zu kommunalen und übergeordneten Klima-, Umwelt- u. Nachhaltigkeitszielen

4.  Planungsrechtliche und formale Bedenken

-    Innenentwicklungspotentiale nicht ausreichend geprüft und transparent dargestellt (§1 Abs. 5, §1a Abs. 2 BauGB)

-    Landwirtschaftliche Belange nicht angemessen berücksichtigt (§1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB)

-    Nutzungskonflikte sowie Infrastruktur- und Umweltfolgen nicht ausreichend bilanziert

-    unzureichende Abwägung öffentlicher und privater Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB

Forderungen:

1.     Herausnahme der betroffenen landwirtschaftlichen Flächen aus der geplanten Wohnbauentwicklung

2.     Vollständige, nachvollziehbare und transparente Prüfung aller Innerentwicklungs-potentiale

3.     Ergänzung des Umweltberichts um quantitative Flächen- und Umweltfolgen

4.     Darstellung und Minimierung der finanziellen Belastung für bestehenden Anwohner durch Sanierungs- oder Erschließungskosten

5.     Transparente Darstellung aller geprüften Alternativen im Sinne von Boden-, Klima- und Ressourcenschutz

Ich bitte darum, diese Stellungnahme im weiteren Planungsverfahren vollumfänglich zu berücksichtigen und in der Abwägung nachvollziehbar zu behandeln.

Stellungnahme #1043

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meine Zustimmung zum derzeit öffentlich ausliegenden Flächennutzungsplan der Gemeinde.

Ich begrüße die vorgesehenen Planungen und Entwicklungen und sehe darin eine sinnvolle und nachhaltige städtebauliche Ausrichtung für die zukünftige Entwicklung der Kommune.

Mit freundlichen Grüßen

Stellungnahme #1042

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Es ist totaler blödsinn was hier erzählt wird!!!!

Ihr tut ja so als wäre das Naturschutzgebiet. In den 50 Jahren wie ich hier lebe hat auf dieser Fläche noch nie ein Tier gestanden . Es ist Brachfläche , eine große wilde Wiese.

Seit doch froh das auswärts am Rand des Dorfes gebaut werden soll um das zu beleben anstatt der dichten Bebauung mitten im Dorf.

Stellungnahme #1041

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Ich bin gegen eine Umwidmung in eine Wohnbaufläche.