frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Michendorf
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Gemeinde MichendorfDie Gemeinde Michendorf führt das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet durch.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan gemäß § 1 Abs. 2 BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für einen langfristigen Planungshorizont von ca. 15 Jahren in den Grundzügen dar.
Mit der Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sollen aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Umwelt und Verkehr in der vorbereitenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Innerhalb des Gemeindegebiets setzt der Flächennutzungsplan den Rahmen für die nachfolgende Planungsebene der verbindlichen Bauleitplanung.
Unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen gemeindlichen Entwicklung sowie auf der Grundlage aktueller gemeindlicher Entwicklungsziele und -konzepte, bestehender Fachplanungen und übergeordneter Planungsvorgaben wurden der Flächennutzungsplanung neue Leitlinien und ein aktualisiertes Entwicklungsprogramm mit sektoralen Zielsetzungen zugrunde gelegt.
Frau Kerstin Teubner und Frau Jenny Hofmann
Fachbereich Bauen
Gemeinde Michendorf
Richard-Muth-Platz 1 | 14552 Michendorf
Telefon: 033205 / 598 - 61 und 033205 / 598 - 62 | Telefax: 033205 / 598 - 50
E-Mail: bauleitplanung@michendorf.de
Plandokumente
Öffentliche Bekanntmachung / Datenschutz
Stellungnahme #1016
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Die Gemeindevertretung will bauliche Fehlentscheidungen der letzten Jahre und somit die dadurch finanziellen Belastungen durch einen neuen Flächennutzungsplan und die damit erhofften Einnahmen von Grunderwerbssteuer und Gewerbesteuer mildern. Dabei wird keine Rücksicht auf den Willen der Bevölkerung, dem Naturschutz, oder dem Klimaschutz genommen. Verkehrstechnische Voraussetzungen, wie der Ausbau der Potsdamer Straße, oder der Bau des Kreisverkehres sind nach jahrelangem Planungsdisaster bis heute nicht umgesetzt. Dadurch kann noch mehr Verkehr in Michendorf nicht fließen. Auch vorhandene ausgewiesene Gewerbeflächen sind nicht optimal vermarktet, b.z.w. noch nicht einmal umgesetzt, von der verkehrstechnischen Anbindung ganz zu schweigen ( siehe Gewerbegebiet Feldstraße). Mit der Umwidmung des großen Feldes an der Feldstraße zum Wohngebiet verschwindet eine Weide, die viel Regenwasser versickern lässt, die Luftströme durch unseren Ort ermöglicht., die Heimat vieler Tierarten ist. Die Umwidmung des Waldes südlich der A10 vernichtet Natur, ohne jeglichen Grund. Michendorf hat genügend Gewerbeflächen und zwischen Seddin, Beelitz-Heilstätten und dem Autobahndreieck Potsdam entsteht ein riesiges Gewerbegebiet, das ist nur 5 Kilometer entfernt.
Die Gemeinde Michendorf hat in den letzten Jahren genügend Schaden durch bauliche Schandflecken genommen. Wir benötigen nicht noch mehr davon, sondern eine sinnvolle Gestaltung und Planung der vorhandenen Infrastruktur.
Stellungnahme #1015
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Einwohner von Wilhelmshorst und Anwohner der Straße An der Aue in Wilhelmshorst nehmen wir im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum 2. Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Michendorf wie folgt Stellung:
Für die Änderung des Flächennutzungsplans in einer Ortsrandlage, die die betroffenen Flächen WH-1 und WH-2 sind, bedarf es zuvor einer Änderung/Aufhebung der Schutzgebietsverordnung bzw. Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Landes-Naturschutzbehörde. Ob diese bereits vorliegt, ist nicht ersichtlich. Die hiesige Bürgerbeteiligung dient offensichtlich aber bereits schon der nachgeschalteten Änderung des Flächennutzungsplans.
Die im Vorentwurf als Planung ausgewiesenen Wohnbauflächen WH-1 „Am Waldrand" und WH-2 „Alte Gärtnerei" sind aus unserer Sicht für den Ortsteil Wilhelmshorst nicht ortsverträglich und verstoßen gegen die im Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030 von den Bürgern der Gemeinde festgelegten Grundsätze. Dort stehen an zweiter Stelle der Umweltschutz und die Landschaftspflege, direkt gefolgt vom Klimaschutz. Damit nicht vereinbar ist aus unserer Sicht die Umnutzung eines Landschaftsschutzgebietes und eines Waldgebietes durch Abholzung in Wohngebiete in einer Ortsrandlage, zumal es in der Gemeinde sicher andere Gebiete gibt, die weder Wald noch Landschaftsschutzgebiete sind, die weiterentwickelt werden können. Der im Leitbild der Gemeinde festgehaltene Waldsiedlungscharakter des Ortsteils Wilhelmshorst soll aufrecht erhalten werden, würde aber durch diese Umnutzung nachhaltig beeinträchtigt. Zumal der gesamte Charakter des bereits bestehenden Wohngebietes An der Aue/Hügelweg/Am Waldrand bei der Errichtung von 77 Wohneinheiten nachhaltig verändert werden würde.
Weiterhin steht im Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030, dass die nachhaltige Wohnbauentwicklung unter Bewahrung der Naturräume im Vordergrund steht, maximal zu einer Erhöhung der Einwohner*innenzahl um durchschnittlich 1 % p. a. führen und sich vorrangig auf den Innenbereich beziehen soll. Mit der Errichtung von 77 Wohneinheiten würde sich die Einwohnerzahl bei einer durchschnittlichen Personenzahl je WE (Haus) von 4 Personen um 308 Personen erhöhen, was etwa 10% der aktuellen Einwohnerzahl von Wilhelmshorst sind. Zudem würde sich die Wohnbauentwicklung wiederum als Verstoß gegen das Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030 in einer Ortsrandlage abspielen, die die natürliche Abgrenzung des Ortsteils gegen den Lärm der B2 und der Bahnstrecke sowie die Ein- und Umgrenzung der Waldsiedlung mit Waldflächen vernichten würde.
Weiterhin kann man dem Leitbild Folgendes entnehmen: … „Der Schutz von Natur und Landschaft als Basis für ein gesundes Lebensumfeld soll bei allen kommunalen Beschlüssen und Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Rückgang der biologischen Vielfalt soll aufgehalten und langfristig wieder erhöht werden. Bei der Ausweisung von Baugebieten soll die Gemeinde zwingend Rücksicht auf Wald-, Baum- und Gehölzbestand nehmen. Verkehrslärm soll reduziert werden.“
Im Rahmen der Verfolgung des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Michendorf 2018 wird explizit darauf hingewiesen, dass die Gemeinde einer hohen Lärmbelästigung durch die Bahnstrecken und u.a. die B2 ausgesetzt ist und dies u.a. durch Lärmschutzwälder abgemildert werden soll, um die Landschaft zu erhalten und die Beeinträchtigung der Erholungswirkung geringfügig zu halten. Dies würde durch die Abholzung des Waldbestandes (WH-1) zur Schaffung von nicht zwingend an dieser Stelle erforderlichen Wohnraumes in Ortsrandlage konterkariert werden.
Damit würde die Gemeinde gegen ihre selbst gesetzten Klimaschutzziele im Klimaschutzkonzept 2018 und den gerade von den Bürgern in einem dreijährigen Prozess entwickelten Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030 verstoßen. Zudem werden durch die Inanspruchnahme der Kleingartenanlage in Wilhelmshorst (WH-2) und des Waldgebietes (WH-1) selbst gesteckte Umwelt- und Wohnziele sowie die Lebensqualität der Einwohner, Bürger, Anwohner und Nutzer der Kleingartensparte erheblich beeinträchtigt, da diese der Erholung, Regeneration und zum Naturerleben dienen. Die Waldfläche (WH-1) ist gerade als Erholungs- und Lärmschutzwald notwendig, die Lebensqualität in unserer Gemeinde aufrechtzuerhalten. Die häufige Nutzung von Waldbereichen zur Erholung und Regeneration, insbesondere siedlungsnaher Waldbereiche, zeigt die besondere Bedeutung von Wald für die Erholungsfunktion.
Unabhängig von der zuvor erforderlichen Entlassung der betroffenen Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet durch die Landes-Naturschutzbehörde sind die Flächen zusammenfassend und insbesondere aus den folgenden Gründen auch nicht für eine Wohnbebauung geeignet:
Die Wohnbebauung der Flächen WH-1 und WH-2 verstößt gegen das von den Bürgern der Gemeinde festgelegte Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030 und gegen das eigene Klimaschutzkonzept 2018 der Gemeinde.
Die Flächen WH-1 und WH-2 dienen in der jetzigen sehr naturbelassenen Form als wichtige Naherholungsfläche für Wilhelmshorst und Langerwisch. Jede Bebauung ist unwillkürlich mit dem Fällen von Bäumen, der Trockenlegung von Feuchtgebieten zum Leidwesen einer ausgewiesenen Waldsiedlung verbunden.
Die Biotopausstattung der Flächen bietet der bestehenden Bebauung des Ortes Wilhelmshorst Schutz gegen Lärm und Luftverschmutzung, die von der Ortsumgehung B2 und der Bahnstrecke ausgehen.
Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen liegen vollständig im Landschaftsschutzgebiet und sind schon aus diesem Grund nicht zur Bebauung geeignet. Die zuständigen Landesbehörden für eine Änderung im Flächennutzungsplan hatten die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet bereits im vorangegangenen Verfahren abgelehnt, gibt es hier einen neuen Anlauf? Hier sind auch einige seltene Vogelarten zu sehen und zu berücksichtigen, die sich in der Alten Gärtnerei angesiedelt haben. Z.B. der Kernbeißer und die Haubenlerche. Haben wir bisher nur dort gesehen.
Das Neubaugebiet würde am Ortsrand im Verstoß gegen die Festlegungen des Leitbilds der Gemeinde Michendorf 2030 mit maximaler Entfernung zur örtlichen Infrastruktur wie Bahnhof, Bushaltestellen, Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kita entstehen und zu einer überproportionale Einwohnerentwicklung von 10% ebenfalls entgegen des Leitbilds der Gemeinde führen. Im Übrigen gibt es außer dem vorhandenen Netto nach der Schließung der Postfiliale keinen weiteren Einzelhandel in Wilhelmshorst.
Zudem ist nicht ersichtlich, dass es eine ausreichende Prüfung von noch vorhandenen Wohnbauflächen in der Innenentwicklung unter dem Gesichtspunkt der Ausschöpfung des Innenentwicklungspotentials vor Außenentwicklung und Verdichtung in der Ortsinnenlage gegeben hat.
Das Neubaugebiet müsste über die Straße „An der Aue" angebunden werden, die dafür in ihrem aktuellen Zustand nicht geeignet wäre. Bereits während der Bauphase würde die Vielzahl an Baufahrzeugen die aktuelle Straße massiv zerstören, sodass diese kostspielig erneuert werden müsste. Auch ist die Kreuzung An der Aue/ Peter-Huchel-Chaussee aufgrund ihrer Enge und Nähe zum Fußgängerübergang und Verlängerung des Schulweges zahlreicher Kinder, nicht für noch mehr Verkehr geeignet. Zudem gibt es derzeit keine Wendemöglichkeit für LKW.
Letztlich werden viele Kinder der Gemeinde auf dem Tennisgelände An der Aue trainiert. Wie oft fliegt ein Ball über den Zaun und Kinder rennen über die Straße. Eine Bebauung, wie geplant, würde den Verkehr deutlich erhöhen und genauso das Unfallrisiko für die Kinder unserer Gemeinde.
Wir bitten – sofern die Flächen von der Landesnaturschutzbehörde schon aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen sind - aus den o.g. Gründen die beiden Flächen WH-1 und WH-2 aus dem Flächennutzungsplan heraus zu nehmen und die aktuelle Nutzung in ihrer natürlichen Form als Ökosysteme, die dem vom Bürger gewünschtem Leitbild der Gemeinde Michendorf 2030 im Umweltschutz, der Landschaftspflege und dem Klimaschutz dienen, im Flächennutzungsplan auch für die Zukunft festzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1013
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Empfänger:
Gemeinde Michendorf
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf 03.02.25
Betreff: Öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen form- und fristgerecht meine Einwände und Bedenken bezüglich des Vorentwurfs der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf vorbringen.
Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass die Bauflächen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sportanlagen „Hellerfichten“ innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegen und damit die Besorgnis der Anwohner sowie die rechtlich gebotene Sorgfaltspflicht der Planungsbehörden deutlich zum Ausdruck bringen.
Mit der geplanten westlichen Erweiterung der Sportanlage „Hellerfichten“
möchte ich meine Bedenken hinsichtlich der deutlichen Belastungen der
Anwohner/innen durch
Lärm, Flutlichtbetrieb und erhöhtes Verkehrsaufkommen darlegen:
1.Lärmbelastung durch Sportbetrieb und Veranstaltungen
Die bestehende Anlage führt für die Anwohner/innen der Straße am Sportplatz bereits schon jetzt zu einer erheblichen Lärmbelästigung.
Das stört die Erholung und Regeneration, besonders an den Wochenenden.
Trainingseinheiten und Turniere am Abend erzeugen kontinuierliche und teilweise impulsartige Geräusche (z.B.
Anfeuerungen, lautes Trommeln, Sportgeräusche). Es kommt zu Stressreaktionen, Schlafstörungen und eventuell kardiovaskulären Belastungen (belegbar durch wiss. Studien).
Die geplante Erweiterung würde den Abstand zur Wohnbebauung
verringern und den Schallabschirmungswert des bisherigen
Waldstücks aufheben.
2. Lichtbelastung durch Flutlichtanlage
Der tägliche Betrieb der Flutlichtanlage bis in späte Abendstunden führt zu
stark erhöhten Beleuchtungswerten in der Umgebung, was störend auf den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus auswirkt und die Schlafqualität beeinträchtigt. Es führt zu einer Stressbelastung und geringeren Regeneration für den nächsten Tag.
Auch die Wohnqualität durch Blendung, Beeinträchtigung der Sichtbarkeit
von Sternenhimmel und die allgemeine visuelle Ruhe werden erheblich gemindert.
3.Verkehrsbedingte Belastungen
Erhöhte An-und Abfahrten von Sportlern und Zuschauern steigern den
Durchgangsverkehr, besonders auf der Straße am Sportplatz, und führen
zu höheren Lärmemissionen, Abgasbelastungen und Gefahrensituationen
für Anwohner, Fußgänger und Kinder.
Flutlichtbetrieb in den Abendstunden wird besonders Verkehrsspitzen erzeugen, da
Teilnehmende und Besuchende oft nach Arbeit oder Schule anreisen und die Verkehrsströme konzentriert auftreten.
4.Kombinierte Effekte auf Anwohner
Die gleichzeitige Exposition gegenüber Lärm, Licht und Verkehr erzeugt
eine Mehrfachbelastung für die Anwohner/innen.
Gesundheitlich relevante Folgen reichen von Schlafstörungen, Reizbarkeit, Konzentrationsschwächen bis hin zu langfristigen Herz-Kreislauf-Problemen und können nicht ausgeschlossen werden.
Eine Reduktion des Schutzpotentials durch das bisherige Waldstück
verschärft diese Effekte deutlich und senkt die Lebensqualität der direkten
Anwohner/innen.
5.Vorschläge zur Reduzierung der Belastung
Festlegung von beschränkten Flutlichtbetriebszeiten, insbesondere Minimierung
der Nutzung nach 21 Uhr, um Nachtbelastungen zu vermeiden.
Einrichtung von Lärmschutzwällen, gezielter Vegetation oder Schallschutzmaß
nahmen zwischen Sportfläche und Wohnbebauung.
Verkehrslenkende Maßnahmen, z. B. Parkbeschränkungen und gezielte Besucher-lenkung, um Durchgangsverkehr zu reduzieren.
Durchführung externer Lärm-und Lichtimmissionsgutachten,
um die geplanten Belastungen realistisch zu evaluieren und geeignete
Schutzmaßnahmen zu planen.
Zusammenfassend ist die geplante Erweiterung ohne entsprechende
Gegenmaßnahmen eine erhebliche Belastung der Anwohner.
Sowohl Lärm - und Lichtimmissionen als auch erhöhte
Verkehrsdichte haben nachweislich negative Auswirkungen auf
Gesundheit und Lebensqualität.
Eine Revision des Vorentwurfs unter Berücksichtigung dieser Faktoren ist dringend geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1012
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Stellungnahme zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Michendorf
hier: Wohnbauflächen WB-1, WB-2, WB-3 und WB-4 im Ortsteil Wildenbruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen als Familie im Ortsteil Wildenbruch (Kirschsteig) und nehmen hiermit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Michendorf, insbesondere zu den geplanten Wohnbauflächen WB-1 „Grenzstraße“, WB-2 „Kirschsteig / Heidestraße“, WB-3 „Heidestraße West“ und WB-4 „Heidestraße Ost“.
Vorab möchten wir ausdrücklich betonen:
Wir wenden uns nicht generell gegen die Fortschreibung des FNP und auch nicht grundsätzlich gegen eine maßvolle Innenentwicklung in Wildenbruch. Unser Anliegen ist ein verträglicher Ausbau, der
das gewachsene Ortsbild respektiert,
innerörtliche Freiflächen zur Auflockerung erhält und
die Ziele von Klima-, Natur- und Verkehrspolitik der Gemeinde konsequent miteinander verzahnt.
Im Folgenden begründen wir unsere Bedenken und konkreten Änderungswünsche.
1. Charakter der Fläche WB-2
In der Begründung zum FNP wird WB-2 als „zurzeit hauptsächlich gärtnerisch genutztes Gebiet“ beschrieben und als klassische Innenentwicklungsfläche („Baulücke“) dargestellt.
Diese Beschreibung entspricht aus unserer Sicht nicht der Realität vor Ort:
Bei der Fläche handelt es sich überwiegend um Wiesen mit Baumbestand sowie um eine Grünlandbrache, die naturnah genutzt wird.
Es handelt sich daher faktisch um Wiesen- und Weideflächen mit Einzelgehölzen, nicht um durchweg gärtnerisch intensiv genutzte Hausgärten.
Der Umweltbericht bestätigt diesen Charakter ausdrücklich durch die Beschreibung als Frischwiese/Weide, Grünlandbrache und Kaltluftentstehungsbereich. Zudem wird dort für WB-2 auf ein potenziell geschütztes Biotop und damit verbundene Belange des Biotop- und Artenschutzes nach § 30 BNatSchG hingewiesen.
Vor dem Hintergrund dieser abweichenden tatsächlichen Nutzung und der Aussagen des Umweltberichts bitten wir darum,
die Beschreibung in der Begründung redaktionell zu präzisieren (z. B. „Wiesen- und Weideflächen mit“), um sie mit den umweltbezogenen Steckbriefen in Einklang zu bringen, und
in der Begründung klar herauszustellen, dass WB-2 eine innerörtliche Grün- und Freifläche mit klimaökologischer Funktion ist und nicht als nahezu wertneutrale „Baulücke“ verstanden werden darf.
die bisherige Einstufung der Fläche WB-2 im Rahmen der weiteren Abwägung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Diese Präzisierung ist aus unserer Sicht auch deshalb erforderlich, weil die Einordnung als Innenentwicklungsfläche maßgeblich auf der jetzigen Beschreibung beruht.
2. Innenentwicklung im Einklang mit Natur- und Klimaschutz
Wir vermuten, dass sich die Gemeinde sich bei der Einstufung von WB-2 als „sehr gut geeignet“ auf den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ beruft und auf das städtebauliche Integrationspotenzial der Fläche verweist.Nach § 1a Abs. 2 BauGB sind Boden und Freiflächen sparsamen und schonend zu nutzen.
Die ökologische Wertigkeit einer innerörtlichen Fläche kann so hoch sein, dass ihr Erhalt gegenüber zusätzlicher Bebauung Vorrang hat.
Moderne Planung verfolgt das Konzept der „doppelten Innenentwicklung“: Verdichtung ja, aber unter Sicherung und Qualifizierung des Siedlungsgrüns.
WB-2 weist laut Umweltbericht u. a. Funktionen als Kaltluftentstehungs- und Kaltluftstaugebiet sowie als potenziell geschütztes Biotop auf. Vor diesem Hintergrund sollte die Fläche nicht allein unter dem Aspekt „innenliegende Reservebaufläche“, sondern insbesondere der Klimaanpassung als Teil der innerörtlichen grünen Infrastruktur betrachtet werden.eine erneute Überprüfung der Gesamtbewertung von WB-2 und falls an der Einstufung festgehalten wird, um eine deutlich ausführlichere Begründung, die die besonderen Funktionen der Fläche und die Alternativen (z. B. stärkere Nutzung bereits vorbelasteter Flächen) transparent in die Abwägung einbezieht.
4. Bezug zu Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Grundwasserschutzzielen der Gemeinde
Die Gemeinde Michendorf hat sich in ihren Klimaschutzkonzepten und Beschlüssen ambitionierte Ziele gesetzt, u. a.:
Reduktion von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen,
Verringerung des verkehrsbedingten Ausstoßes,
Erhalt und Stärkung von Grünstrukturen als Beitrag zur Klimaanpassung (z. B. zur Minderung von Hitzeinseln, zur Regenwasserrückhaltung und zur Verbesserung des Mikroklimas).
In den Konzepten werden „städtebauliche Planung / FNP“ und „Grünflächen“ ausdrücklich als zentrale Hebel benannt, und es ist vorgesehen, Klimaanpassungsaspekte in die Bauleitplanung zu integrieren.
Die Fläche WB-2 ist heute durch unversiegelte Böden mit Vegetationsbeständen geprägt. Solche Flächen weisen erfahrungsgemäß eine hohe Grundwasserneubildungsrate auf (entsprechende Einschätzung findet sich in der Umwelteinschätzung), da Niederschläge vor Ort versickern und dem Grundwasser zugeführt werden können. Angesichts der in der Region immer wieder thematisierten niedrigen Grundwasserstände und Trockenperioden erscheint es aus unserer Sicht widersprüchlich, ausgerechnet solche Flächen großflächig zu versiegeln, ohne dass im FNP bzw. der Begründung erkennbar dargelegt wird,
wie die Grundwasserneubildung künftig gesichert werden soll und
ob und wie der Verlust versickerungsfähiger Flächen kompensiert werden kann.wie die Planungen für WB-1 bis WB-4 mit den Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Grundwasserschutzzielen der Gemeinde verknüpft werden
5. Kumulative Wirkungen von WB-1 bis WB-4 (Verkehr, Klima, Ortsbild)
Für Wildenbruch werden mit den Wohnbauflächen WB-1 bis WB-4 insgesamt zahlreiche zusätzliche Wohneinheiten ausgewiesen. Selbst bei moderater Belegung bedeutet dies:
einen spürbaren Einwohnerzuwachs im Ortsteil,
zusätzlichen motorisierten Individualverkehr,
zusätzliche Versiegelung mit Auswirkungen auf Regenwasserabfluss und Mikroklima,
eine deutliche Veränderung des Ortsbildes.
Hinzu kommt, dass Teile der heute für WB-3 und WB-4 vorgesehenen Flächen derzeit als Kleingärten genutzt werden. Diese Nutzungen weisen im Vergleich zu einer künftigen Einfamilienhausbebauung in der Regel
einen höheren Vegetationsanteil,
geringere bauliche Versiegelung und
eine bessere Regenwasserrückhaltung und Kühlleistung auf
und leisten damit einen deutlich positiveren Beitrag zum Mikroklima und zur Durchgrünung des Ortsteils.
Der Übergang von einer kleingärtnerischen Nutzung zu Einfamilienhausgrundstücken bedeutet daher nicht nur eine bauliche, sondern auch eine klimatisch relevante Strukturveränderung.
Wir bitten daher darum, die kumulativen Wirkungen von WB-1 bis WB-4 auf Verkehr, Klima, Grundwasserhaushalt und Ortsbild für Wildenbruch konkreter darzustellen und zu prüfen, ob nicht nur für WB-2, sondern auch für die übrigen Flächen eine Reduzierung der Wohnbaudichte zugunsten des Erhalts bzw. der Weiterentwicklung innerörtlicher Grün- und Kleingartenstrukturen sinnvoll ist.
6. Wohnraumbedarf und Nachvollziehbarkeit der Flächeninanspruchnahme
In den Planunterlagen werden eine Bevölkerungsprognose sowie Innenentwicklungspotenziale von rund 38,5 ha mit ca. 385 möglichen Wohngrundstücken für die gesamte Gemeinde, davon ein erheblicher Anteil in Wildenbruch, dargestellt. Zusätzlich sollen mit den Wohnzuwachsflächen weitere 324 bis 488 Wohneinheiten entstehen.
Wie daraus ein konkreter, ortsteilbezogener Wohnraumbedarf insbesondere für Wildenbruch – abgeleitet wird und weshalb hierfür die vollständige Inanspruchnahme der Flächen WB-1 bis WB-4 erforderlich ist, bleibt in der Begründung jedoch unklar.
Für eine nachvollziehbare Abwägung wäre aus unserer Sicht eine transparente Gegenüberstellung von Wohnraumbedarf, Innenentwicklungspotenzialen und geplanter Neubauentwicklung je Ortsteil notwendig.
Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die zusätzliche Wohnbauentwicklung im Ortsteil Wildenbruch – insbesondere auf konfliktträchtigen Flächen wie WB-2 – tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig ist.
7. Verkehrliche Erschließung und Verkehrssicherheit im Bereich Grenzstraße
In der Bauleitplanung wird häufig darauf verwiesen, Detailfragen der Erschließung seien dem Bebauungsplan vorbehalten. Unabhängig davon sollte jedoch bereits auf Ebene des Flächennutzungsplans erkennbar sein, ob eine geplante bauliche Entwicklung unter den bestehenden Rahmenbedingungen grundsätzlich verkehrlich verträglich und sicher abgewickelt werden kann.
Für die Erschließung der geplanten Wohnbauflächen WB-1 und WB-2 kommt der Grenzstraße eine zentrale Funktion zu. Bereits heute ist die verkehrliche Situation nicht tragbar:
Die Grenzstraße weist einen engen, einspurigen Querschnitt auf,
Ausweichmöglichkeiten sind nur begrenzt (Einfahrten Bienenfarm, Kirschsteig) vorhanden, sodass Begegnungsverkehr nur unter Nutzung des Straßenrandbereichs erfolgen kann,
es gibt keine Gehwege, was insbesondere für Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Personen ein Sicherheitsrisiko bedeutet,
zusätzlicher Verkehr durch eine größere Zahl neuer Wohneinheiten im Bereich WB-1 und WB-2 würde diese Situation erheblich verschärfen.
Die Gemeinde verfolgt in ihren Konzepten das Ziel, Mobilität umwelt- und sozialverträglich zu gestalten, negative Verkehrseffekte zu minimieren und insbesondere Fuß- und Radverkehr zu stärken.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für erforderlich, bereits auf FNP-Ebene festzuhalten, dass
die Entwicklung von WB-1 und WB-2 an eine verkehrlich tragfähige Gesamtkonzeption für die Grenzstraße als Haupterschließung geknüpft wird und
hierbei insbesondere Kinder- und Schulwegsicherheit, Barrierefreiheit sowie die Ziele der kommunalen Mobilitäts- und Klimapolitik als verbindliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.
8. Transparenz und Berücksichtigung der öffentlich vorgetragenen Bedenken
Im Rahmen der öffentlichen Beratung des Vorentwurfs im Ortsbeirat Wildenbruch wurden von Anwohner:innen Bedenken gegen die geplanten Entwicklungen vorgetragen. Diese betrafen insbesondere
die tatsächliche Nutzung der Flächen,
die Umweltwirkungen und
die verkehrsliche Erschließung.
In den Planunterlagen ist für uns nicht erkennbar, inwieweit diese im öffentlichen Verfahren geäußerten Hinweise in die Bewertung der Fläche eingeflossen sind.
Wir bitten daher um eine nachvollziehbare Darstellung, auf welcher fachlichen Grundlage die Einstufung von WB-2 erfolgt ist und wie die im Rahmen der öffentlichen Beratung vorgetragenen Einwände in der weiteren Abwägung berücksichtigt werden.
9. Zusammenfassung
Zusammenfassend bitten wir die Gemeindevertretung und die Verwaltung,
die Beschreibung und Bewertung von WB-2 im FNP-Vorentwurf vor dem Hintergrund der tatsächlichen Nutzung und der Aussagen des Umweltberichts – einschließlich der Hinweise auf ein potenziell geschütztes Biotop und artenschutzrechtliche Belange nach § 30 BNatSchG – kritisch zu überprüfen und anzupassen,
in der Begründung deutlicher herauszuarbeiten, dass WB-2 eine innerörtliche Grünfläche mit klimaökologischer Funktion ist und nicht als einfache „Baulücke“ zu verstehen ist,
die Gesamtbewertung der Fläche WB-2 im Vergleich zu anderen konfliktbelasteten Flächen zu plausibilisieren,
im Sinne ein es verträglichen Ausbausdie für WB-1 bis WB-4 vorgesehene Bebauungsdichte insgesamt zu überprüfen und abzusenken
die Klimaschutz-, Klimaanpassungs-, Grundwasserschutz- und Mobilitätsziele der Gemeinde erkennbar mit den Planungen der Flächen WB-1 bis WB-4 zu verknüpfen und
die Darstellung wie der Wohnraumbedarf für Wildenbruch konkret ermittelt wurde,
die Entwicklung von WB-1 und WB-2 an eine verkehrslich tragfähige, sichere und mit den Zielen der Gemeinde vereinbare Erschließungskonzeption für die Grenzstraße zu koppeln.
Wir bitten daher um eine nachvollziehbare Darstellung, auf welcher fachlichen Grundlage die Einstufung von WB-2 erfolgt ist und wie die im Rahmen der öffentlichen Beratung vorgetragenen Einwände in der weiteren Abwägung berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1011
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristgerecht Einspruch gegen den Flächennutzungsplan – Vorentwurf 2025 ein.
Ich erhebe erhebliche Bedenken gegen die vorgesehenen Planungen, da diese aus meiner Sicht zu massiven negativen Auswirkungen auf Natur, Umwelt, Lebensqualität und die bestehende Infrastruktur führen.
Insbesondere kritisiere ich die geplante Abholzung von Waldflächen sowie die damit einhergehende nachhaltige Zerstörung von Natur- und Lebensräumen. Wälder erfüllen eine unverzichtbare Funktion als Klimaausgleich, Wasserspeicher, Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen sowie als Erholungsraum für die Bevölkerung. Ihre Inanspruchnahme steht im Widerspruch zu den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes.
Darüber hinaus führt die geplante Verdichtung des bislang ländlich geprägten Raums zu einem unwiederbringlichen Verlust von Rückzugsflächen, Erholungsgebieten, Grünflächen und Gartensparten. Diese Flächen sind für das soziale Miteinander, die Gesundheit der Bevölkerung sowie für den Erhalt der örtlichen Identität von großer Bedeutung.
Besonders kritisch sehe ich zudem die unzureichende Berücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur. Bereits jetzt bestehen Defizite im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten, Einkaufsmöglichkeiten sowie der medizinischen und sozialen Versorgung. Eine deutliche Erhöhung der Einwohnerzahl ohne gleichzeitige, verbindliche Planung und Umsetzung entsprechender Infrastrukturmaßnahmen ist aus meiner Sicht nicht tragfähig.
Weiterhin ist mit einem erheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die vorhandenen, überwiegend kleinen und schmalen Straßen sind weder für den Zu- noch für den Abfluss des zusätzlichen Verkehrs ausgelegt. Dies führt absehbar zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit, zu Lärmbelastungen sowie zu einer weiteren Minderung der Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Zusammenfassend halte ich die im Vorentwurf vorgesehenen Maßnahmen für unausgewogen und nicht zukunftsfähig. Ich fordere daher eine grundlegende Überarbeitung des Flächennutzungsplans unter besonderer Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes, der vorhandenen Infrastruktur, der Verkehrsbelastung sowie der Lebensqualität der bestehenden Bevölkerung.
Ich bitte darum, meinen Einspruch im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und mir eine entsprechende Rückmeldung zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1010
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Sehr geehrte Bauleitplanung,
gerade erst habe ich von der geplanten Bebauung der sogenannten Zuwachsfläche MD-3 in Michendorf zwischen der Schmerberger und Feldstraße erfahren. Ich bin gelinde gesagt schockiert über das in Betracht ziehen eines weiteren Neubauviertels im Dorfkern von Michendorf. Meine Familie lebt seit drei Generationen in Michendorf und der ehemals so wunderschöne dörfliche Charakter geht immer mehr verloren. Natürlich ist ein gewisser Zuwachs auch gut für den Ort, aber so langsam wird es wirklich unangenehm! Es gibt nun schon zwei große Neubauviertel, was eine exponentielle Steigerung des Straßenverkehrs nach sich gezogen hat. Menschen, die sich ein schönes Eigenheim in ruhiger Dorf Lage mit unverbautem Feldblick geschaffen haben, wohnen nun neben Wohnblöcken. Das hat große Auswirkungen auf die Lebensqualität und das gesamte ländliche Ortsbild ähnelt immer mehr einer Stadt. Nun plant die Gemeinde ein weiteres sehr großes Wohnbauviertel, will dafür landwirtschaftlich genutzte Grünflächen verdichten, die dortige Flora und Fauna verdrängen und nicht zuletzt einen ganzen Betrieb in seiner Existenz bedrohen. Der Pferdehof Michendorf, der ein enorm wichtiger Ort für Sport, Freizeit und Erholung ist, würde aus Michendorf verschwinden. Es ist ein wunderbarer Ort, wo viele Menschen ihrem Hobby nachgehen und in der Natur sein können.
Des Weiteren leben auf dem 15ha Areal geschützte Tierarten, wie zum Beispiel Dohlen, Falken und Mäusebussarde, die mit der Versiegelung und Bebauung ihre Lebensgrundlage verlieren und vertrieben würden! Das widerspricht sehr deutlich den Klima- und Nachhaltigkeitszielen der Gemeinde!
Als Michendorferin spreche ich mich in aller Deutlichkeit gegen eine Bebauung dieser Grünflächen aus! Die Bebauung wäre keineswegs ein Gewinn für unseren schönen Ort. Vielmehr leben die Menschen dann, auch die zugezogenen Städter, die sich hier im ländlichen grünen Raum ein Eigenheim gebaut haben, beengter.
Mit freundlichem Gruß
Stellungnahme #1007
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Im Flächennutzungsplan Vorentwurf wurde ein Stück Fläche für Wald zu Wohnbaufläche umgewidmet (auf Flurstück 135 Flur 2 Gemarkung Langerwisch (3836)), ohne dass in einem der Dokumente ein Hinweis zum Grund genannt wird. (siehe Anhang FNP Langerwisch und genauer in den zwei Ausschnitten)
Dies wird in Punkt 4.4.3 im "Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht", richtig dargestellt, der besagt, dass eine solche Umwidmung dem Waldgesetz von Brandenburg widerspräche. Die Fläche ist im Geoportal Michendorf eindeutig als Forstgrund deklariert (siehe Anhang).
In der Auflistung im "Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht" für Siedlungszuwachsflächen auf S122ff in Langerwisch ist die Fläche nicht aufgeführt.
Im "Vorentwurf Begründung mit Umweltbericht" ist auf Abbildung 20-24 auf der Seite 125 ff die Lage der potentiellen Siedlungzuwachsflächen dargestellt. Die entsprechende Fläche ist auf dem Plan von OT Langerwisch (Abbildung 22 auf Seite 127) abgeschnitten und somit auch nicht ersichtlich, dass hier eine Anpassung stattfinden soll.
Damit handelt es sich um einen formalen Fehler und die Änderung muss rückgängig gemacht werden, damit der Entwurf an dieser Stelle wieder der aktuellen Lage entspricht.
Stellungnahme #1005
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner der Straße am Sportplatz ... in Michendorf möchte ich der Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche, neu hinter der Straße im Anschluss an die sportlichen Einrichtungen widersprechen. Aus den vorliegenden Unterlagen ist für mich ein Rational der Flächenerweiterung nicht ersichtlich. Es existiert ein Kunstrasenplatz und ein Volleyballfeld. Die Flächen mit Baum- und Buschwuchs, die den Sportplatz von der Straße am Sportplatz trennen, sind meines Erachtens wichtig für den Lärmschutz (nicht wegen des Sports aber wegen der vielen Feiern auf dem Sportplatz nach 22.00 Uhr, vor allem in der warmen Jahreszeit mit Bassmusik), die Entwässerung durch den Graben zum Herthasee und den Naturschutz, weil Tiere in dem kleinen Stück Wald leben.
Warum diese Restfläche jetzt als Gemeinbedarsfläche ausgewiesen wird, erschließt sich mir nicht. Welcher Bedarf besteht jetzt, oder in Zukunft, der nicht von den bestehenden Flächen gedeckt werden könnte?
Im Übrigen befürchte ich wertmindenden Einfluß auf mein Grundstück, wenn der Sportplatz fast unmittelbar an mein Grundstück grenzen wird.
Vielen Dank für die Berücksichtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1004
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Sehr geehrte Damen und Herren
ich nehme Bezug auf die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Michendorf in der Fassung von Oktober 2025 und bitte um Prüfung der nachstehenden Hinweise:
Aufnahme von Sichtachsen: D.h. die Berücksichtigung von Sichtachsen als festgesetzte oder planerisch zu berücksichtigende Belange zur Sicherung von geschützten Landschaftsbestandteilen bzw. Sichtbeziehungen der Gemeinde. So z.B. zum Schutz vor ungewolltes Einfügen von Solarparks, Windrädern u.a. störenden Bauten. So für die Sichtachse in Langerwisch Peter-Huchel-Chaussee Richtung Mühle/Fliegerberg. Und die Sichtachse Peter Huchel-Chaussee/ Kirche in Richtung Weinberg. Diese Sichtachsen werden auch regelmäßig durch die Bürger wahrgenommen und dokumentiert.
Langerwisch Wohngebiet Palmweg: Begradigung bzw. Abrundung der LSG Grenze zum Wohngebiet Palmweg. Hier besteht derzeit eine nicht nachvollziehbare Ausklinkung, die nicht der Wohngebietsgrenze folgt und lt. dem früheren Baudezernenten, Herrn Oed, bei Übernahmen aus alten Plänen erfolgt sein soll.
Vielen Dank.
Stellungnahme #1002
Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:
Im Vorentwurf zum FNP werden entlang der Schulstraße im OT Michendorf Wohngebietsflächen ausgewiesen. Dies ist für den Bestand in der Fassung von 2008 auch bereits der Fall. Sollte es zu einer Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes in diesem Bereich kommen, ergeben sich aus der Sicht des Lärmschutzes (TA Lärm) Konflikte zwischen der Schafhaltung nördlich der Schulstraße und der Autowaschanlage mit den benachbarten Wohnbauten. Auch vorhandene Kleintierhaltungen könnten Konflikte auslösen. Es empfiehlt sich in diesem Bereich die Ausweisung von Mischgebietsflächen zu prüfen.