Flächennutzungsplan Gemeinde Kloster Lehnin

Kloster Lehnin

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Kloster Lehnin

Um die Entwicklung der Gemeinde Kloster Lehnin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, ist die Neufassung des wirksamen Flächennutzungsplans von 2007 notwendig. Die Gemeinde hat wiederum am 13.05.2025 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Einleitung des Verfahrens resultierte aus veränderten Planungsabsichten und neuen regionalen Entwicklungen. Der aktuelle Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2007. Aufgrund des zeitlichen Abstandes hält die Gemeinde eine Neuaufstellung für angemessen. Die Erarbeitung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Flächennutzungsplanung und der Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019. Damit wird der Anpassungspflicht der Flächennutzungsplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB Rechnung getragen.

Ziel des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens ist die Aktualisierung und Änderung des bestehenden Planwerkes, um die weitere Entwicklung der Gemeinde Kloster Lehnin zu gewährleisten.

- Berücksichtigung zwischenzeitlich erstellter Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Abrundungs- und Ergänzungssatzungen usw.,

- Überprüfung und Aktualisierung der landschaftsplanerischen Belang

- Überarbeitung und Aktualisierung des vorherigen Flächennutzungsplanes

- Berücksichtigung aktueller übergeordneter Planungen

- Ausweisung neuer Siedlungsfläche (vor allem Wohnen- sowie Gewerbe- und Sonderbauflächen)

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erstellt.

Andrea Hawemann

03382 730743

bauleitplanung@lehnin.de

Sprechzeiten (in Person oder via Telefon):

Mo 09:00 - 12:00 Uhr

Di 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr 

Mi geschlossen*

Do 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr 

Fr  geschlossen*

*Onlineterminvergabe

Um die Entwicklung der Gemeinde Kloster Lehnin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, ist die Neufassung des wirksamen Flächennutzungsplans von 2007 notwendig. Die Gemeinde hat wiederum am 13.05.2025 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Einleitung des Verfahrens resultierte aus veränderten Planungsabsichten und neuen regionalen Entwicklungen. Der aktuelle Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2007. Aufgrund des zeitlichen Abstandes hält die Gemeinde eine Neuaufstellung für angemessen. Die Erarbeitung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Flächennutzungsplanung und der Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019. Damit wird der Anpassungspflicht der Flächennutzungsplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB Rechnung getragen.

Ziel des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens ist die Aktualisierung und Änderung des bestehenden Planwerkes, um die weitere Entwicklung der Gemeinde Kloster Lehnin zu gewährleisten.

- Berücksichtigung zwischenzeitlich erstellter Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Abrundungs- und Ergänzungssatzungen usw.,

- Überprüfung und Aktualisierung der landschaftsplanerischen Belang

- Überarbeitung und Aktualisierung des vorherigen Flächennutzungsplanes

- Berücksichtigung aktueller übergeordneter Planungen

- Ausweisung neuer Siedlungsfläche (vor allem Wohnen- sowie Gewerbe- und Sonderbauflächen)

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erstellt.

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Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.