Flächennutzungsplan Gemeinde Kloster Lehnin
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 58 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Kloster LehninUm die Entwicklung der Gemeinde Kloster Lehnin einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen, ist die Neufassung des wirksamen Flächennutzungsplans von 2007 notwendig. Die Gemeinde hat wiederum am 13.05.2025 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Einleitung des Verfahrens resultierte aus veränderten Planungsabsichten und neuen regionalen Entwicklungen. Der aktuelle Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 2007. Aufgrund des zeitlichen Abstandes hält die Gemeinde eine Neuaufstellung für angemessen. Die Erarbeitung erfolgt auf Grundlage der bestehenden Flächennutzungsplanung und der Vorgaben des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29. April 2019. Damit wird der Anpassungspflicht der Flächennutzungsplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB Rechnung getragen.
Ziel des vorliegenden Flächennutzungsplanverfahrens ist die Aktualisierung und Änderung des bestehenden Planwerkes, um die weitere Entwicklung der Gemeinde Kloster Lehnin zu gewähr-leisten.
- Berücksichtigung zwischenzeitlich erstellter Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Abrundungs- und Ergänzungssatzungen usw.,
- Überprüfung und Aktualisierung der landschaftsplanerischen Belang
- Überarbeitung und Aktualisierung des vorherigen Flächennutzungsplanes
- Berücksichtigung aktueller übergeordneter Planungen
- Ausweisung neuer Siedlungsfläche (vor allem Wohnen- sowie Gewerbe- und Sonderbauflächen)
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erstellt.
Der Flächennutzungsplan ist Teil der Bauleitplanung und damit wesentliche Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Während der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen trifft, bereitet der Flächennutzungsplan die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vor. Für einen Perspektivzeitraum von 15 bis 20 Jahren stellt er für die gesamte Gemeinde die Grundzüge, der sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergeben-den Art der Bodennutzung, entsprechend den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde gemäß § 1 Abs. 5 BauGB. Die Inhalte bestimmt § 5 Abs. 2 BauGB. Der Flächennutzungsplan trifft Aussagen über:
- die Art der Nutzung des Gemeindegebiets (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, gemischte Bauflächen, Sondernutzungen, etc.);
- die Nutzung der Freiflächen (öffentliche und private Grünflächen, Wald);
- landwirtschaftliche Nutzflächen;
- Flächen für den Gemeinbedarf (Schulen, Kindertagesstätten, soziale Einrichtungen, kirchliche Einrichtungen etc.);
- Flächen und Standorte der Ver- und Entsorgungsanlagen;
- übergeordnete Verkehrsflächen.
Die Belange des Landschafts- und Naturschutzes sind in die vorliegende Planfassung eingearbeitet.
Andrea Hawemann
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