Gemeinsame Flächennutzungs- und Landschaftsplanung der Stadt und der Gemeinden des Amtes Ruhland

Ruhland

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 2 Tage  

durchführende Organisation

Amtsverwaltung Ruhland

In den Geltungsbereich fallen die Stadt Ruhland mit Gemeindeteil Arnsdorf und die Gemeinden Hohenbocka, Guteborn, Schwarzbach mit dem Gemeindeteil Biehlen, Grünewald mit dem Gemeindeteil Sella und Hermsdorf mit dem Gemeindeteil Lipsa und dem Ortsteil Jannowitz.

Abgesehen von den Gemeinden Grünewald und Hermsdorf, existiert in allen Gemeinden bereits ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan.

Für die Stadt Ruhland und die Gemeinden Guteborn, Hohenbocka und Schwarzbach sind in den Jahren 1997 bis 2003 rechtsgültige Flächennutzungspläne in Kraft getreten. Unter kritischer Wertung der vorhandenen Flächennutzungspläne und der momentanen Bebauungspläne soll für alle Gemeinden des Amts Ruhland ein gemeinsamer und aktualisierter Flächennutzungsplan erstellt werden.

Die Erforderlichkeit eines gemeindeübergreifenden Flächennutzugsplans im Sinne des § 204 BauGB für die Amtsstruktur Ruhland ergibt sich aus der Notwendigkeit eines gemeinsamen kommunalen Entwicklungsinstruments und wird zusammenfassend durch folgende Faktoren begründet:

ein gemeinsamer Handlungsrahmen, der aufzeigt, wie künftig mit Bedarf an Bauflächen und Infrastruktur umgegangen werden soll und die Siedlungsentwicklung vorbereitet

ein abgestimmtes Gesamtkonzept, welches als vorbereitender Bauleitplan, landschaftsplanerische und grünordnerische Belange für das gesamte Gebiet berücksichtigt

die städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) und Radverkehrskonzept (RVK) wird mit Darstellungen nach § 5 BauGB konzipiert und vorbereitet

Raumanalyse und Potentialstudie als Planungsgrundlage für die gemeindeübergreifende Entwicklung unter der Berücksichtigung der Bodennutzung nach den aktuellen voraussehbaren Bedürfnissen sowie zukünftigen Flächenbedarfe

Bewertung der Schutzgüter von Natur und Landschaft und der Ermittlung der Eingriffspotentiale im Landschaftsplan sowie der Darstellung von Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan kann der Entwicklungsrahmen bestimmt werden, aus dem nach Prioritäten geordnet, vorrangige Entwicklungsschwerpunkte für die nachgelagerte, verbindliche Bauleitplanung festgelegt werden (vgl. § 8. Abs. 2 BauGB)

Die Gemeinden des Amtes Ruhland sind im Wesentlichen von ähnlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen geprägt, die eine gemeinsame städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 204 BauGB erfordern

Herr Sven Maske

M.Sc. Stadt und Regionalentwicklung

iSA - Ingenieure für Städtebau und Architektur

E. Mail: s.maske@isa-ingenieure.de

Herr Gregor Halpick

Stadt- und Gemeindeentwicklung

Amt für Bau und Geoinformation

Amt Ruhland

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Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Stadt und der Gemeinden des Amtes Ruhland

Gemeinsame Flächennutzungsplan der Stadt und der Gemeinden des Amtes Ruhland als Gesamtplan und als Teilplan der jeweiligen Gemeinden

Gemeinsamer Landschaftsplan der Stadt und der Gemeinden des Amtes Ruhland

Gemeinsamer Landschaftsplan der Stadt und der Gemeinden des Amtes Ruhland als Gesamtplan und als Teilplan der jeweiligen Gemeinden

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